0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Probleme bei Aimondo Anleihe: Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 29. Juli 2022

Hände - Eingabe am Laptop

Die Aimondo GmbH, ein Startup aus Düsseldorf, das zur in der Schweiz ansässigen Aimondo AG gehört, sieht sich mit Vorwürfen eines angeblichen Schneeballsystems und nicht renditeträchtiger Geschäftstätigkeit konfrontiert. Es gilt die Unschuldsvermutung. Zuvor war der für Rückzahlungstermin der Aimondo Anleihe 20/22 bis Ende Juli 2022 verschoben worden. Anleger*innen fürchten nun den Verlust ihres investierten Kapitals und fragen sich, wie sich in der aktuellen Situation verhalten sollen.

Probleme bei Aimondo Anleihe: Rückzahlung verschoben

Nach einer früheren Aimondo Anleihe wurde die zweite Anleihe im Mai 2020 emittiert und sah eine Laufzeit bis zum 15.05.2022 und eine Verzinsung in Höhe von 5,75% vor.

  • Aimondo Anleihe 20/22, ISIN DE000A289K55 / WKN A289K5

Die Rückzahlung erfolgte jedoch nicht wie geplant, Anleger*innen wurden immer wieder vertröstet und um Geduld gebeten. Aimondo teilte den Anlegern und Anlegerinnen demnach mit, „keinen Zugriff auf die Mittel zu haben“. Die Rückzahlung soll nun Ende Juli 2022 erfolgen. Zudem wurden Anlegern und Anlegerinnen im Tausch sogenannte Partizipationsscheine der Schweizer Aimondo AG angeboten.

Stiftung Warentest setzt Aimondo auf die Warnliste Geldanlage

Stiftung Warentest setzte die Aimondo GmbH unter der Rubrik „Unseriöse Beratung“ auf die Warnliste Geldanlage. Interessierten sei über das unseriöse Portal „SG Sichere Geldanalegen“ auch die Aimondo-Anleihe unter Angabe fehlerhafter oder verharmlosender Risikohinweise angeboten wurde.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Wie Stiftung Warentest berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen die Aimondo GmbH wegen eines angeblichen Schneeballsystems und nicht renditeträchtiger Geschäftstätigkeit. Aimondo äußerte sich zuversichtlich, die Vorwürfe vollständig auszuräumen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, muss nun die Staatsanwaltschaft klären. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Update: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf teilte unserer Kanzlei Ende Dezember 2022 mit, dass ein begründeter Verdacht des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs bestehe. Anlegergelder der Schuldverschreibungen seien überwiegend nicht für den Ausbau des Geschäftsbetriebs verwendet, sondern in andere Firmen weitergeleitet worden.

Ansprüche betroffener Anleger*innen: Kostenfreie Prüfung

Sollte sich der Verdacht des Schneeballsystems bewahrheiten, könnten Anleger Schadensersatzansprüche gegen verschiedene Anspruchsgegner geltend machen. Zudem könnten diejenigen Anleger*innen, die beim Kauf der Anleihe nicht oder fehlerhaft über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt wurden, Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern geltend machen. Denn bei der Vermittlung oder Beratung müssen potentielle Kapitalgeber*innen anleger- und anlagegerecht beraten werden. Geschieht dies nicht, können Betroffene Schadensersatzansprüche und damit die Rückabwicklung der Anlage verlangen. Zudem können Schadensersatzansprüche entstehen, wenn Emittenten den Kapitalmarkt nicht rechtzeitig oder falsch über kursrelevante Umstände informiert haben.

Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche und Möglichkeiten nutzen Sie unser Online-Formular. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Neben der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche nehmen wir für Sie Einsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall anfordern

Bei weiteren Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

Kontaktformular

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann