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Produktionsstop für Airbus A380 – Bruchlandung für A380 Flugzeugfonds

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 14. Februar 2019

A380-Airbus-Flugzeug

Schlechte Nachrichten für A380-Flugzeugfonds, die in den Riesenjet investiert haben: Der europäische Luftfahrt- und Rüstungskonzern Airbus stellt die Produktion des weltgrößten Passagierjets A380 ein. Auslöser für das endgültige Aus ist die Entscheidung der Fluggesellschaft Emirates, ihre Bestellungen von bisher 162 auf 123 Maschinen des Typs A380 zu reduzieren. Airbus-Chef Tom Enders sagte, es gebe keine Grundlage mehr für eine Fortsetzung der Produktion.

Über ein mögliches Ende des Riesenjets war in den vergangenen Jahren immer wieder berichtet worden. Anfang 2018 rettete ein Auftrag von Emirates die Zukunft des A380 – rückblickend für nur ein Jahr. Dann hatten mehrere A380-Kunden wie Singapore Airlines, Quantas, Air France und nun Emirates ihre Bestellungen zurückgezogen oder Verlängerungsoptionen im Leasing nicht wahrgenommen. Flugzeuge, die keine Airline mehr haben will, bringen keine Einnahmen. Folglich drohen Investoren mit dem Aus für den A380 hohe finanzielle Verluste. Die Alternative, das Flugzeug in seine Einzelteile zu zerlegen und zu verkaufen, ist schwierig. Denn wenn bei einem überschwemmten Gebrauchtmarkt für den A380 die Preise für Ersatzteile sinken, wirkt sich das ebenfalls negativ auf die Wertentwicklung der Fonds aus.

Welche Flugzeugfonds sind vom Aus für den A380 betroffen?

Viele Flugzeugfonds hatten in den A380 investiert und die Flugzeuge mit deutschen Anlegergeldern finanziert. Die Kopplung der Marksituation des Riesenfliegers an den Erfolg der Fonds bereitet den Investoren der betreffenden Fonds nun größte Sorgen.

Folgende Flugzeugfonds haben in den A380 investiert:

  • Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV
  • Dr. Peters DS-Fonds Nr. 130 Flugzeugfonds V
  • Dr. Peters DS-Fonds Nr. 131 Flugzeugfonds VI & VII
  • Dr. Peters DS-Fonds Nr. 135 Flugzeugfonds X
  • Dr. Peters DS-Fonds Nr. 136 Flugzeugfonds XI
  • Dr. Peters DS-Fonds Nr. 137 Flugzeugfonds XII
  • Dr. Peters DS-Fonds Nr. 139 Flugzeugfonds XIII
  • Dr. Peters DS-Fonds Nr. 140 Flugzeugfonds XIV
  • Hansa Treuhand (Doric) SKY CLOUD – A380
  • Hansa Treuhand (Doric) SKY CLOUD II – A380
  • Hansa Treuhand (Doric) SKY CLOUD III – A380
  • Hansa Treuhand (Doric) SKY CLOUD IV – A380
  • Hannover Leasing 200 Flight Invest 49
  • Hannover Leasing 209 Flight Invest 50
  • Hannover Leasing Flight Invest 51
  • Doric Flugzeugfonds 3
  • Doric Flugzeugfonds 6
  • WealthCap Aircraft 25
  • WealthCap Aircraft 26
  • Lloyd Fonds AG A380 Singapore Airlines
  • EMP EMP A380 – Emirates

Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung mit zahlreichen Risiken und beispielsweise nicht als Altersvorsorge oder für sicherheitsorientierte Anleger geeignet. Wurde ein A380-Flugzeugfonds als sichere Kapitalanlage verkauft, ohne auf die Risiken hinzuweisen, könnte eine Falschberatung vorliegen. Der Berater muss auch über mögliche Provisionen und deren Höhe aufklären. Bei Beratungsfehlern und auch bei Prospektfehlern können Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Im Ergebnis werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Beteiligung nie erworben. Ganz aktuell hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgestellt, dass die vorformulierte Erklärung in der Beitrittserklärung, die Risikohinweise im Emissionsprospekt gelesen zu haben, unwirksam ist.

Hinweis: Anleger müssen die Verjährungsfrist beachten und sollten nicht zu lange warten. Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen beträgt zehn Jahre ab Beitritt zum Fonds.

Was können betroffene Anleger tun?

AKH-H ist seit 25 Jahren auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei und ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Wir bieten eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und übernehmen auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen um eine schnelle und kostenlose Erstberatung anzufordern.

Online-Formular

Oder kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen zum Thema: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann