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Produktionsaus für Airbus A380 – Bruchlandung für A380 Flugzeugfonds

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 14. Februar 2019

A380-Airbus-Flugzeug

Schlechte Nachrichten für A380 Flugzeugfonds, die in den Riesenjet investiert haben: Der europäische Luftfahrt- und Rüstungskonzern Airbus stellt die Produktion des weltgrößten Passagierjets A380 ein. Auslöser für das endgültige Aus ist die Entscheidung der Fluggesellschaft Emirates, ihre Bestellungen von ehemals 162 auf 123 Flugzeuge des Typs A380 zu reduzieren. Nach einer Aussage von Airbus-Vorstandschef Tom Enders gebe es keine Grundlage mehr für eine Fortsetzung der Produktion.

Über ein mögliches Aus für den Riesenjet war in den vergangen Jahren immer wieder berichtet worden. Anfang des Jahres 2018 „rettete“ ein Auftrag von Emirates die Zukunft des A380 – in der Rückschau für lediglich ein Jahr. Mehrere A380-Kunden wie Singapore Airlines, Quantas, Air France und nun Emirates haben Bestellungen zurückgezogen oder Verlängerungsoptionen beim Leasing nicht ausgeübt. Flugzeuge, die nun keine Airline mehr haben will, erwirtschaften keine Einnahmen. Mit dem Aus des A380 drohen Anlegern herbe finanzielle Verluste. Die alternative Verwendungsmöglichkeit, das Flugzeug zu zerlegen die Einzelteile zu verkaufen, ist schwierig. Denn sinken bei einem überschwemmten A380 Gebrauchtmarkt die Preise für Ersatzteile, hat dies ebenfalls einen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Fonds.

Welche Flugzeugfonds sind vom Aus für den A380 betroffen?

Viele Flugzeugfonds hatten in den A380 investiert und die Flugzeuge mit deutschen Anlegergeldern finanziert. Die Kopplung der Marksituation des Riesenfliegers an den Erfolg der Fonds bereitet den Investoren der betreffenden Fonds nun größte Sorgen.

Folgende Flugzeugfonds haben in den A380 investiert:

  • Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV
  • Dr. Peters DS-Fonds Nr. 130 Flugzeugfonds V
  • Dr. Peters DS-Fonds Nr. 131 Flugzeugfonds VI & VII
  • Dr. Peters DS-Fonds Nr. 135 Flugzeugfonds X
  • Dr. Peters DS-Fonds Nr. 136 Flugzeugfonds XI
  • Dr. Peters DS-Fonds Nr. 137 Flugzeugfonds XII
  • Dr. Peters DS-Fonds Nr. 139 Flugzeugfonds XIII
  • Dr. Peters DS-Fonds Nr. 140 Flugzeugfonds XIV
  • Hansa Treuhand (Doric) SKY CLOUD – A380
  • Hansa Treuhand (Doric) SKY CLOUD II – A380
  • Hansa Treuhand (Doric) SKY CLOUD III – A380
  • Hansa Treuhand (Doric) SKY CLOUD IV – A380
  • Hannover Leasing 200 Flight Invest 49
  • Hannover Leasing 209 Flight Invest 50
  • Hannover Leasing Flight Invest 51
  • Doric Flugzeugfonds 3
  • Doric Flugzeugfonds 6
  • WealthCap Aircraft 25
  • WealthCap Aircraft 26
  • Lloyd Fonds AG A380 Singapore Airlines
  • EMP EMP A380 – Emirates

Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung mit zahlreichen Risiken und beispielsweise als Altersvorsorge oder für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet. Sollten ein A380 Flugzeugfonds als sichere Kapitalanlage ohne Hinweis auf die Risiken verkauft worden sein, könnte eine Falschberatung vorliegen. Auch muss der Berater über eventuelle Provisionen und deren Höhe aufklären. Bei Beratungs- und auch bei Prospektmängeln können Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Im Ergebnis werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Beteiligung nie erworben. Ganz aktuell hat der BGH in einem Urteil festgestellt, dass eine vorformulierte Erklärung in der Beitrittserklärung, die Risikohinweise im Emissionsprospekt gelesen zu haben, unwirksam ist.
Hinweis: Anleger müssen die Verjährung beachten und sollten nicht allzu lange warten. Die Frist, um Ansprüche geltend zu machen, beträgt zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds.

Was können betroffene Anleger tun?

AKH-H ist seit 25 Jahren auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei und ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Wir bieten eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und übernehmen auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen um eine schnelle und kostenlose Erstberatung anzufordern.

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Oder kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen zum Thema: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann