Bei einem Flugzeugfonds wird mit den Geldern der investierenden Privatanleger ein Flugzeug erworben, welches im Anschluss an eine Fluggesellschaft vermietet wird. Privatanleger investieren ihr Geld in eine Fondsgesellschaft (meistens eine GmbH & Co. KG) und stellen somit das Eigenkapital zur Verfügung. Die Fondsgesellschaft verwendet dieses Kapital zuzüglich einem Bankdarlehen um ein Flugzeug oder auch mehrere Flugzeuge zu erwerben.
Flugzeugfonds sind in der Regel als Leasingfonds ausgestaltet, wobei als Leasingobjekt das neu erworbenen Flugzeug anzusehen ist. Das Flugzeug wird für eine feste Dauer an eine Airline verchartert; die Airline fungiert als Leasingnehmer. Die zugrundliegenden Leasingverträge laufen in der Regel 10 bis 12 Jahre. Dafür bezahlt die Fluggesellschaft eine Leasingrate an den Fonds. Mit denEinnahmen aus dem Leasing wird der Kredit bedient. Zusätzlich wird Anlegern ein feststehender Betrag ausgeschüttet. Zum Ende der Vertragslaufzeit geben Fluggesellschaften die Flugzeuge an das Unternehmen zurück. Dieses verkauft die Flugzeuge, tilgt das Darlehen und schüttet den Rest an die Anleger aus.
Ausschüttungen während der Fondslaufzeit und die Schlussausschüttung abzüglich der anfänglichen Einlage bescheren Privatanlegern von Flugzeugfonds die Rendite. Das Risiko eines wirtschaftlichen Ausfalls sowie die Betriebs- und Wartungskosten wird seitens der als Leasingnehmer auftretenden Fluggesellschaft übernommen.
Renditen aus Flugezeugfonds werden in der Regel als Erträge aus Vermietung und Verpachtung behandelt, wobei im Einzelfall je nach Fondskonzeption auch Einkünfte aus Kapitalvermögen entstehen können. Zudem sind zielland-spezifisch auch Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.
Hält der Anleger die Anteile bereits 10 Jahre oder länger, ist der Verkaufserlös am Ende der Laufzeit nach heutigen steuerlichen Maßstäben steuerfrei. Auszahlungen in den Anfangsjahren des Fonds werden steuerlich als Entnahme von Liquiditätsüberschüssen betrachtet, die in der Regel keiner Steuerpflicht unterliegen. Je nach Fondskonzeption können Erträge auch als Einkünfte aus Gewerbetrieb eingestuft werden. Empfehelenswert ist es daher stets, die steuerlichen Grundlagen und etaige fondsbespezifische Besonderheiten hierzu dem jeweiligen Verkaufsprospekt zu entnehmen und selbige genauestens zu studieren.
Flugzeugfonds geraten in Schieflage – Risiken einer Beteiligung
Im Vergleich zu anderen geschlossenen Fondsbeteiligungen – wie beispielsweise Schiffs- oder Immobilienfonds galten Flugzeugfonds – wie eingangs bereits erwähnt als vermeintlch sichere und renditeträchtige Anlageform. Zwischenzeitlich mussten jedoch bereits etliche Flugzeugfondsanleger die Schattenseiten ihrer Beteiligung kennenlernen und realisieren, dass ihnen die fondsimmantenen Risiken ihrer Anlage zu keinem Zeitpunkt offenbart worden waren:
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A380 Flugzeugfonds in der Krise
Seit Februar 2019 steht fest, dass Airbus die Produktion des A380 einstellen und das letzte Flugzeug im Jahr 2021 fertigen wird. Das Interesse am größten Passagierflugzeug der Welt ist stark gesunken. Immer mehr Airlines wollen ihre geleasten A380-Flugzeuge nach Ablauf der Vertragsdauer zurückgeben. Es warten bereits einige gebrauchte A380 auf Abnehmer. Andere Flugzeuge wurden schon in Einzelteile zerlegt, da sich kein passender Käufer oder neuer Leasingnehmer fand. Damit trifft die Krise des Riesenfliegers vor allem Investoren. Anleger geschlossener Fonds haben rund 1,6 Milliarden Euro in einundzwanzig Flugzeuge des Typs A380 investiert. Ohne Verlängerungsoption oder eine anderweite Verwendung sind die Prognosen der Flugzeugfonds kaum zu halten. Eine Übersicht der betroffenen Fonds und weitere Informationen finden Sie im Fachartikel.
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Finanzmarktkrise lässt auch Flugzeugfonds in Schieflage geraten
Die Auswirkungen der Ende 2007 einsetzenden weltweiten Wirtschafts- und Finanzmarkkrise machten jedoch auch vor Flugzeugfonds nicht Halt: Drastische Gewinneinbrüche, bedingt durch einen deutlichen Rückgang der Passagierzahlen ließen gerade kleineren als Leasingnehmer aufgetretenen Fluggesellschaften die Luft ausgehen und führten zu einer Einstellung der Leasingraten.
Beispiele hierzu: Durch die Insolvenz der Fluggesellschaft Hamburg International, die Flugzeuge des Typs A319 über vier Emissionshäuser geleast hatte, müssen nun Privatanleger folgender Flugzeugfonds um ihre sicher geglaubten Renditen bangen: Air Portfolio II , Global Transport Aviation Nr. 2 , Global Transport Aviation Nr. 3 sowie HSH Global Aircraft. Auch HGA Aviaton Co. Invest I gerät ins Strudeln: Das eine als risikoarm und absolut sicher geglaubte Flugzeugfondsbeteiligung ebenso schnell in einem finanziellen Fiasko münden kann, mussten jetzt auch die Anleger des seitens des Emissionshauses HGA Capital aufgelegten Fonds „Aviation Co. Invest I“ erfahren. Hier gelang es der HGA nicht, Anlegergelder in der ihrerseits zuvor zugesicherten Platzierungshöhe zu generieren. Nur mittels der bereits als Zwischenfinanzierer in Erscheinung getretenen HSH Nordbank konnte der Liquiditätsengpass ausgeglichen werden mit der Folge, dass sich der Fonds nun einer zusätzlichen Kreditbelastung in nicht geringer Höhe ausgesetzt sieht. Mittlerweile liegt der Zweitmarktkurs des HGA Aviation Co. Invest I bei gerade noch 36 % (Stand: 17.06.2016).
Hohe Verluste und Steuernachzahlungen bei Flugzeugfonds
Auch für die Privatanleger des Flugzeugfonds bleibt diese zusätzliche Finanzspritze nicht ohne Folgen: Gerät die leasende Fluggesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten oder bleibt der Veräußerungserlös im Falle des Verkaufs der Maschinen deutlich unter den prognostizierten Erwartungen, steigt deren – bis dato stets als unrealistisch eingestuftes – Risiko, vorliegend auf hohen Verlusten sitzen zu bleiben. Da – nicht zuletzt infolge einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2007 – die im Falle der Veräußerung des bzw. der Flugzeuge erzielten Gewinne zwischenzeitlich auch versteuert werden müssen, droht den Anlegern zudem die Rückzahlung der bis dato erhaltenen Steuervergünstigungen.
Spezielle Risiken bei Flugzeugfonds
Diese liegen insbesondere beim Anschlussleasing und beim Verkauf des Flugzeugs. Zwar ist die primäre Leasingzeit fast immer fixiert, nicht immer lassen sich jedoch geeignete Partner finden, die bereit sind, ein gebrauchtes Flugzeug zu kaufen oder zu leasen. Ein möglichst modernes Flugzeugmodell erhöht die Chancen auf einen entsprechenden Anschlussvertrag beträchtlich. – Bei ausländischen Vertragspartnern können neben Währungsrisiken auch weitergehende Haftungsrisiken bestehen, da viele rechtliche Regelungen in anderen Ländern unterschiedlich zu beispielsweise deutschen Bestimmungen sind. – Ganz allgemein besteht auch ein Rückschlagrisiko im Luftverkehrsmarkt – so können z.B. bestimmte Ereignisse wie Terroranschläge oder Naturkatastrophen einschneidende Wirkung auf den weltweiten Bedarf an Flugzeugen haben.
Haftung für Falschberatung bei Flugzeugfonds
Wurden die Anleger von Flugzeugfonds nicht richtig oder nicht vollständig aufgeklärt, so haben bestehen gute Chancen, erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen. – Anleger, die von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend darüber aufgeklärt worden sind, welche Konsequenzen die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds grundsätzlich hat und welche Risiken damit verbunden sind, haben möglicherweise Schadensersatzansprüche. Der Anlageberater muss auch über Risiken einer Beteiligung an einem Flugzeugfonds aufgeklärt haben. – Des Weiteren kommt für die Anleger von Flugzeugfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Der Berater kann den Anleger auch durch Prospekt aufgeklärt oder beraten haben, dazu muss er Ihnen diesen aber rechtzeitig, d.h. nicht erst bei Unterschrift, vorlegt haben. – Zudem können natürlich auch über die Prospekthaftung Ansprüche gegenüberInitiatoren,Gründungsgesellschaftenund auchAnlagevermittlern geltend gemacht werden. – In zahlreichen Gerichtsurteilen des BGH wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-Back) und mangelnder Information und Aufklärung hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung an Flugzeugfonds wie z.B. Dr. Peters Flugzeugfonds, DCM Flugzeugfonds, Doric Flugzeugfonds nicht geschlossen.
Was können betroffene Flugzeugfonds-Anleger tun?
Betroffene Anleger von Flugzeugfonds haben die Möglichkeit, deren in Betracht kommenden Ansprüche wegen Falschberatung sowie Risiken bei Flugzeugfonds umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen. Außerdem besteht für die Anleger die Möglichkeit, sich rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung über Ergebnisse von Musterklagen der Flugzeugfonds zu informieren oder sich an Sammelklagen nach dem Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz anzuschließen.
Die häufigsten Fragen unserer Mandanten beantworten wir im folgenden Video:
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