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reconcept Kapitalanlagen: Risiken geschlossener Erneuerbarer-Energien-Fonds

Veröffentlicht am 23. Juli 2021

Windräder-Himmel

Anbieter „grüner“ Investments wie geschlossene Solar- oder Wasserkraftfonds werben mit ökologisch sinnvollen und gleichzeitig rentablen Kapitalanlagen. Auch die reconcept Gruppe bietet Kapitalanlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien über geschlossene Fonds, Schuldverschreibungen, Genussrechte oder sonstige Beteiligungen an. Mit oder ohne Energiewende und ökologisches Bewusstsein: sichere Gewinne können geschlossene Fonds, Genussrechte oder andere Formen der Unternehmensbeteiligung nicht in Aussicht stellen. Denn solche Kapitalanlagen enthalten viele unkalkulierbare Risiken.

Geschlossene Fonds und andere reconcept Kapitalanlagen

Die Windenergie- und Photovoltaikanlagen oder Wasserkraftwerke der von reconcept angebotenen Kapitalanlagen befinden sich Deutschland, Finnland, Spanien und Kanada. Unter anderem hat die Gruppe folgende Anlagen emittiert:

  • Solarfonds RE01 Solarpark La Carrasca
  • Windenergiefonds RE02 Windenergie Deutschland
  • Windenergiefonds RE03 Windenergie Finnland
  • Sachwertfonds Wasserkraft RE04 Wasserkraft Kanada
  • Windenergiebeteiligung RE06 Windenergie Finnland (RE06 Windpark Jeggeleben)
  • Beteiligung Windenergie RE09 Windenergie Deutschland
  • Beteiligung Windenergie RE11 Windenergie Kanada
  • Beteiligung Gezeitenkraftwerke RE13 Meeresenergie Bay of Fundy, Kanada
  • Beteiligung Gezeitenkraftwerke RE16 Meeresenergie Bay of Fundy II, Kanada
  • Schuldverschreibung Green Bond 01
  • Teilschuldverschreibung RE07 Wind Deutschland
  • Teilschuldverschreibung RE08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio
  • Genussrecht RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien
  • Namensschuldverschreibung RE12 EnergieZins 2022
  • Namensschuldverschreibung RE14 Multi Asset-Anleihe
  • Namensschuldverschreibung RE15 EnergieZins 2025

Risiken Erneuerbarer Energien Fonds

In der Realität stehen den prognostizierten Erfolgsaussichten, deren Eintreffen keineswegs sicher ist, großen Risiken gegenüber. Wer eine Beteiligung an einem solchen Fonds erwirbt, ist Gesellschafter mit allen zugehörigen Konsequenzen. Diese unternehmerische Beteiligung ist mit zahlreichen Risiken für Gesellschafter verbunden. Realisieren sich eines oder mehrere der Risiken, kann ein unrentables Ergebnis oder im schlimmsten Fall der Totalverlust des investierten Kapitals die Folge sein.
Zu den Risiken gehört insbesondere auch das sogenannte Blind-Pool-Risiko: In einigen Fällen steht zum Zeitpunkt der Zeichnung der Anlage das konkrete Projekt noch nicht fest. Der Anleger weiß zum Zeitpunkt des Fondsbeitritts noch nicht, wohin sein Kapital fließen wird. Beispiele und Informationen zu allgemeinen Risiken geschlossener Fonds und zu speziellen Risiken von Öko-Fonds finden Sie auf unserer Seite zu Erneuerbare Energien Fonds.

Negative Abweichungen von Prognoserechnungen

Brancheninformationsportale wie fondsprofessionell oder Ecoreporter berichten, dass bei den festverzinslichen Anleihen und Genussrechten von reconcept Zins- und anstehende Rückzahlungen vollständig an die Anleger geleistet wurden. Anders bei einigen geschlossenen Fonds der reconcept Gruppe, wo sich die Risiken für Anleger*innen realisiert haben. So hatte Spanien rückwirkend seine Tarifbedingungen für Solaranlagen geändert. Einem Bericht des Fondstelegramms vom August 2017 zufolge erhielten die Anleger*innen des Solarfonds RE01 Solarpark La Carrasca lediglich 35 % ihres investierten Kapitals zurück. Ebenfalls mit Verlust, wenn auch insgesamt besser, schlossen Anleger*innen des Fonds RE04 Wasserkraft Kanada ihre Beteiligung ab und erhielten 85 % ihrer Einlage zurück.

Beim Fonds RE03 Windenergie Finnland, der von Finanztest im Rahmen einer Bewertung geschlossener Ökofonds als „mangelhaft“ bezeichnet wurde (Heft 11/2013), haben Anleger*innen laut efonds.de bislang lediglich Auszahlungen in Höhe von 7,5% erhalten. Die Beteiligung am RE03 mit Beitritt 2013 wurde am Zweitmarkt zuletzt zu einem Kurs von 39,5% gehandelt. Beteiligungen des RE03 mit Beitritt 2014 werden derzeit gar nicht gehandelt. Auch andere reconcept-Beteiligungen werden aktuell auf dem Zweitmarkt nicht gehandelt, wie zum Beispiel RE06 Windpark Jeggeleben oder RE09 Windenergie Deutschland.

Die Bezeichnung „geschlossener“ Fonds ist auch darin begründet, dass Anleger*innen ihre Anteile nicht vor Beginn der Liquidations- oder Auslaufphase des Fonds zurückgeben können. Anteile an geschlossenen Fonds werden als wenig liquide bezeichnet: Anleger*innen haben keinen Anspruch auf Rücknahme des Fondsanteils während der geplanten Laufzeit. Somit stellt sich die Frage, wie man an sein Geld kommt, wenn das investierte Geld dringend benötigt wird oder die Kapitalanlage in Schieflage gerät.

Hinweis: Ausschüttungen oft Rückzahlung der eigenen Einlage
In den Verkaufsprospekten zu solchen Fonds finden sich meist Prognoserechnungen, die auch Angaben zu prognostizierten Ausschüttungen enthalten. Anleger*innen oder solche, die beabsichtigen, eine geschlossene Fondsbeteiligung abzuschließen, sollten wissen, dass Ausschüttungen nicht mit Gewinnen gleichgesetzt werden dürfen. Ausschüttungen sind, insbesondere in den Anfangsjahren der Fondslaufzeit, oft lediglich Rückzahlungen des investierten Kapitals. Dies war auch bei Fonds von reconcept der Fall, zum Beispiel beim Fonds  RE02 Windenergie Deutschland oder beim Fonds RE03 Windenergie Finnland.

Eine vollständige Rückabwicklung können Gesellschafter*innen geschlossener Fonds über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erreichen. Wer eine Fondsbeteiligung gezeichnet hat und dabei falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadenersatz. Unsere Rechts- und Fachanwälte prüfen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung kostenlos. Nutzen Sie dafür unsere unverbindliche Online-Erstberatung. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.

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Wir beraten und vertreten Fondsanleger bundesweit seit 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet.

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