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reconcept Kapitalanlagen: Risiken geschlossener Erneuerbarer-Energien-Fonds

Veröffentlicht von Melanie Poch am 23. Juli 2021
Aktualisiert am 6. Juli 2026
Windräder-Himmel

Anbieter „grüner“ Investments, wie etwa geschlossene Solar- oder Wasserkraftfonds, werben mit ökologisch sinnvollen und gleichzeitig rentablen Kapitalanlagen. Auch die reconcept Gruppe bietet Kapitalanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien in Form von geschlossenen Fonds, Schuldverschreibungen, Genussrechten oder sonstigen Beteiligungen an. Sichere Gewinne können geschlossene Fonds, Genussrechte oder andere Formen der Unternehmensbeteiligung jedoch nicht in Aussicht stellen – mit oder ohne Energiewende und ökologisches Bewusstsein. Denn solche Kapitalanlagen enthalten viele unkalkulierbare Risiken.

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Geschlossene Fonds und andere reconcept Kapitalanlagen

Die Windenergie- und Photovoltaikanlagen oder Wasserkraftwerke der von reconcept angebotenen Kapitalanlagen befinden sich Deutschland, Finnland, Spanien und Kanada. Unter anderem hat die Gruppe folgende Wertpapiere, geschlossene Fonds und Genussrechte emittiert:

  • Schuldverschreibung Green Bond 01
  • Solarfonds RE01 Solarpark La Carrasca
  • Windenergiefonds RE02 Windenergie Deutschland
  • Windenergiefonds RE03 Windenergie Finnland
  • Sachwertfonds Wasserkraft RE04 Wasserkraft Kanada
  • Windenergiebeteiligung RE06 Windenergie Finnland
  • Teilschuldverschreibung RE07 Anleihe der Zukunftsenergien – Wind Deutschland
  • Teilschuldverschreibung RE08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio
  • Beteiligung Windenergie RE09 Windenergie Deutschland
  • Genussrecht RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien
  • Beteiligung Windenergie RE11 Windenergie Kanada
  • Namensschuldverschreibung RE12 EnergieZins 2022
  • Beteiligung Gezeitenkraftwerke RE13 Meeresenergie Bay of Fundy, Kanada
  • Namensschuldverschreibung RE14 Multi Asset-Anleihe
  • Namensschuldverschreibung RE15 EnergieZins 2025
  • Beteiligung Gezeitenkraftwerke RE16 Meeresenergie Bay of Fundy II, Kanada

Risiken Erneuerbarer Energien Fonds

Den prognostizierten Erfolgsaussichten, deren Eintreffen keineswegs sicher ist, stehen in der Realität große Risiken gegenüber. Wer eine Beteiligung an einem solchen Fonds erwirbt, wird Gesellschafter mit allen dazugehörigen Konsequenzen. Diese unternehmerische Beteiligung ist mit zahlreichen Risiken verbunden. Realisieren sich eines oder mehrere dieser Risiken, kann dies zu einem unrentablen Ergebnis oder im schlimmsten Fall zum Totalverlust des investierten Kapitals führen.

Zu den Risiken gehört insbesondere auch das sogenannte Blind-Pool-Risiko: Zum Zeitpunkt der Zeichnung steht das konkrete Projekt in einigen Fällen noch nicht fest. Der Anleger weiß zum Zeitpunkt des Beitritts zum Fonds noch nicht, wohin sein Kapital fließen wird. Beispiele und Informationen zu den allgemeinen Risiken geschlossener Fonds sowie zu den speziellen Risiken von Öko-Fonds finden Sie auf unserer Seite Erneuerbare Energien Fonds.

Zudem können wechselnde Markt- und Regulierungsbedingungen bei Erneuerbaren Energien (z. B. Förderpolitik, Strompreisfluktuationen) die Ertragslage negativ beeinflussen.

Negative Abweichungen von Prognoserechnungen

Brancheninformationsportale wie Fondsprofessionell oder Ecoreporter berichten, dass bei den festverzinslichen Anleihen und Genussrechten von Reconcept alle Zinszahlungen und anstehenden Rückzahlungen vollständig an die Anleger geleistet wurden. Bei einigen geschlossenen Fonds der reconcept Gruppe haben sich hingegen die Risiken für Anleger*innen realisiert. So hatte Spanien beispielsweise rückwirkend seine Tarifbedingungen für Solaranlagen geändert. Laut einem Bericht des Fondstelegramms vom August 2017 erhielten die Anleger:innen des Solarfonds RE01 Solarpark La Carrasca lediglich 35 % ihres investierten Kapitals zurück. Ebenfalls mit Verlust, wenn auch insgesamt besser, schlossen Anleger:innen des Fonds RE04 Wasserkraft Kanada ihre Beteiligung ab und erhielten 85 % ihrer Einlage zurück.

Beim Fonds RE03 Windenergie Finnland, den Finanztest im Rahmen einer Bewertung geschlossener Ökofonds als „mangelhaft“ bezeichnete (Heft 11/2013), haben Anleger:innen laut efonds.de bislang lediglich Auszahlungen in Höhe von 7,5 % erhalten. Die Beteiligung am RE03 mit Beitritt 2013 wurde am Zweitmarkt zuletzt zu einem Kurs von 39,5 % gehandelt. Beteiligungen des RE03 mit Beitritt 2014 werden derzeit gar nicht gehandelt. Auch andere reconcept-Beteiligungen werden aktuell auf dem Zweitmarkt nicht gehandelt, zum Beispiel RE06 Windpark Jeggeleben oder RE09 Windenergie Deutschland.

Abhängigkeit von Projektgesellschaften/JV-Rückflüsse

Im Zusammenhang mit der Anleihe „Green Bond III“ weist Ecoreporter darauf hin, dass reconcept das Anlegerkapital an Tochtergesellschaften bzw. Joint Ventures (z. B. in Finnland, Deutschland, Kanada) weitergibt. Die Rückzahlung der Anleihe hängt also entscheidend davon ab, dass diese Gesellschaften pünktlich Zinsen und Gewinne auszahlen – andernfalls droht auch Zahlungsunfähigkeit bei der Emittentin.

Hinweise zu geschlossenen Fonds

Ausschüttungen oft Rückzahlung der eigenen Einlage
In den Verkaufsprospekten zu geschlossenen Fonds finden sich meist Prognoserechnungen, die auch Angaben zu prognostizierten Ausschüttungen enthalten. Anleger*innen oder solche, die beabsichtigen, eine geschlossene Fondsbeteiligung abzuschließen, sollten wissen, dass Ausschüttungen nicht mit Gewinnen gleichgesetzt werden dürfen. Ausschüttungen sind, insbesondere in den Anfangsjahren der Fondslaufzeit, oft lediglich Rückzahlungen des investierten Kapitals. Dies war auch bei Fonds von reconcept der Fall, zum Beispiel beim Fonds  RE02 Windenergie Deutschland oder beim Fonds RE03 Windenergie Finnland.
Kein Anspruch auf Rückgabe
Die Bezeichnung „geschlossener Fonds” leitet sich davon ab, dass Anleger ihre Anteile nicht vor Beginn der Liquidations- oder Auslaufphase des Fonds zurückgeben können. Anteile an geschlossenen Fonds werden als wenig liquide bezeichnet. Sie haben während der geplanten Laufzeit keinen Anspruch auf Rücknahme ihres Fondsanteils. Somit stellt sich die Frage, wie sie an ihr Geld kommen, wenn sie es dringend benötigen oder die Kapitalanlage in Schieflage gerät.

Schadensersatzansprüche prüfen lassen – Kostenfreie Ersteinschätzung

Als betroffener Anleger haben Sie die Möglichkeit, sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen zu lassen. Wenn Sie durch die Anlage in reconcept-Kapitalanlagen einen Verlust erlitten haben, weil Sie im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder weil Sie falsche oder unvollständige Informationen über das Anlageobjekt erhalten haben, können Sie unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen, um eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu erhalten.

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Wir beraten und vertreten Fondsanleger bundesweit seit 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet.

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Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann