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Risiko Wechselkursfalle: HGA Capital Fonds geraten unter Druck

Veröffentlicht von Andreas Frank am 18. Januar 2012

Taschenrechner-Stift

Auch Anleger, die ihr Geld in geschlossene Immobilienfonds des Emissionshauses HGA Capital Grundbesitz und Anlage GmbH investiert haben, müssen um sicher geglaubte Ausschüttungen bangen. Einer der Gründe: Die Aufnahme von Fremdwährungskrediten, die seinerzeit als vermeintlich günstiges Sanierungsmittel galten.

Vier bekannte HGA Capital Fonds betroffen

Betroffen von den Wechselkursschwankungen und der damit einhergehenden Verteuerung der Kredite, die die finanzielle Situation des jeweiligen Fonds weiter belasten, sind die Anleger der nachfolgend aufgeführten geschlossenen Immobilienfonds:

  • HGA Objekt München AG & Co. KG (HGA/München Fonds)
  • HGA Objekt Hamburg-Hafencity AG & Co. KG (HGA/Hamburg Hafencity Fonds)
  • HGA Stuttgart AG & Co. KG (HGA/Stuttgart Air Cargo Fonds)
  • HGA New Office Campus Kronberg AG & Co. KG (HGA/Campus Kronberg Fonds)

Die zwischen 2001 und 2004 aufgelegten geschlossenen Fonds haben – obwohl alle an renditestarken Bürostandorten gelegen – neben Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten mit Leerständen und einer lückenlosen Anschlussvermietung zu kämpfen. Trotz der prädestinierten Lage blieben alle vier Fondsobjekte weit hinter den prognostizierten Gewinnerwartungen zurück.

Die Folge für die rund 3.000 Anlegerinnen und Anleger, die sich an den genannten Fondsobjekten beteiligt haben: Ihnen drohen empfindliche Kapitalverluste, die neben den verfehlten Gewinnerwartungen auch auf der Verteuerung der Fondsverbindlichkeiten durch Wechselkursschwankungen beruhen.

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Sollten HGA-Anleger von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds aufgeklärt worden sein, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Darüber hinaus kommen für HGA-Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb in Betracht. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung ergeben.

In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Vertrieb geschlossener Fonds die Rückvergütungen offenlegen muss. Daher kann der Anleger im Falle der Zahlung verdeckter Innenprovisionen (Kick-Backs) und mangelnder Aufklärung hierüber verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet.

Betroffene HGA-Anleger haben die Möglichkeit, ihre in Betracht kommenden Ansprüche umfassend prüfen zu lassen. Die rechtliche Bewertung und Empfehlung kann je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Über unser Kontaktformular besteht die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die im Einzelfall in Betracht kommenden Möglichkeiten zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann