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Rückerstattung verlorener Einsätze bei illegalem Online-Glücksspiel: LG Tübingen urteilt zugunsten eines Spielers

Veröffentlicht von David Philips-Kontopoulos am 05. Juli 2024

Online-Casino-Glücksspiel

Das Landgericht Tübingen hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zur Rückforderung von Verlusten beim Online-Glücksspiel entschieden, dass die Elektra Works Ltd., Betreiberin der deutschsprachigen Internetseiten www.bwin.com und www.premium.com, einem Spieler Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel in Höhe von rund 94.000,- Euro erstatten muss (Urteil vom 28.06.2024, Az. 2 O 364/23, noch nicht rechtskräftig).

Darum ging es: Der Fall und Entscheidung des Gerichts

Unser Mandant hatte in den Jahren 2013 bis 2019 über die Internetseiten www.bwin.com und www.premium.com an verschiedenen Glücksspielen teilgenommen. Die Spiele umfassten sowohl Casinospiele als auch Online-Poker und Sportwetten. Die Betreiberin der Seiten, die Elektra Works Ltd. verfügte lediglich über eine Lizenz für Gibraltar. Eine für Deutschland gültige Lizenz besaß sie nicht. Nach Ansicht des Klägers sind die Online-Glücksspielverträge wegen Verstoßes gegen das Glücksspielrecht nichtig. Die Angebote seien rechtswidrig und er habe daher einen Anspruch auf Rückzahlung seiner Einsätze. Er sei von der Rechtmäßigkeit der Angebote ausgegangen und die Beklagte habe bewusst einen seriösen Eindruck erweckt. Die Elektra Works Ltd. argumentierte hingegen, dass ihre Angebote aufgrund des unionsrechtswidrigen Konzessionsverfahrens für Online-Sportwetten zulässig gewesen seien. Sie wies auch darauf hin, dass der Spieler die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert habe und daher über die Lizenz aus Gibraltar informiert gewesen sein müsse.

Das Landgericht Tübingen sah es als erwiesen an, dass die angebotenen Glücksspiele im fraglichen Zeitraum ohne die erforderlichen Genehmigungen betrieben wurden und damit gegen das deutsche Glücksspielrecht verstießen. Der Kläger habe nicht wissentlich an dem illegalen Glücksspiel teilgenommen, so dass ihm ein Rückzahlungsanspruch zustehe. Die Elektra Works Ltd. wurde verurteilt, an den Kläger 93.855,31 Euro zuzüglich Zinsen zu zahlen.

Rückerstattung verlorener Einsätze: Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Das Urteil des Landgerichts Tübingen setzt die derzeit sehr verbraucherfreundliche Rechtsprechung bei der Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen fort. Für Spieler*innen bedeutet dies, dass sie bei der Teilnahme an illegalen Online-Glücksspielen ihre Einsätze zurückfordern können, sofern ihnen die Illegalität nicht bewusst war. Wichtig ist dabei die Unterstützung durch eine erfahrene und spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Wir unterstützen Betroffene bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie entsprechende Rückforderungsansprüche geltend machen können, empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen und unverbindlichen Online-Check. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten, Ihr Geld zurückzubekommen.

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David Philips-Kontopoulos

Autor

David Philips-Kontopoulos, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann