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Sanierung des HCI Shipping Select 17 – MS HR Majesty – gescheitert: Anlegern droht Totalverlust
Veröffentlicht von Andreas Frank am 03. August 2012

Die Hiobsbotschaften für Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen reißen nicht ab. Insbesondere die vom Initiator HCI Capital aufgelegten HCI Shipping Select Schiffsfondsbeteiligungen geraten immer häufiger in wirtschaftliche Schieflage. Nach den bereits insolventen Schiffsfonds HCI Shipping Select 25 und HCI Shipping Select 28 müssen nun auch die Anlegerinnen und Anleger des HCI Shipping Select 17 um ihre Einlagen bangen. Nachdem nach Informationen des Fondstelegramm das Sanierungskonzept zur Rettung der angeschlagenen HCI Shipping Select 17 Zielfondsgesellschaft MS HR Majesty an der mangelnden Unterstützung der Gläubigerbank gescheitert ist, droht den HCI Shipping Select XVII Schiffsfondsanlegern nun sogar der Totalverlust ihres investierten Geldes.
HCI Shipping Select 17 wird zum Sanierungsfall
HCI Capital hatte den Schiffsfonds, der in den Containerfeeder MS HR Majesty, den Mehrzweckfrachter MS Emily C., den Produktentanker MS Hellespont Triumph sowie die beiden Bulkcarrier MS Stadt Solingen und MS Lake St. Clair investierte, im Jahr 2006 mit einem Investitionsvolumen von € 142.400.000,00 am Markt platziert. Die Anleger des in fünf separate Schiffsgesellschaften aufgeteilten HCI Shipping Select 17 hatten sich dabei mit einem Eigenkapital in Höhe von € 47.800.000,00 an dem Schiffsfonds beteiligt.
Weit unter Plan liegende Ertragszahlen, hohe Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie eine zu keinem Zeitpunkt ausreichende Beschäftigung ließen das 917 TEU Containerschiff MS HR Majesty schnell zum Sanierungsfall werden. Wie das Fondstelegramm weiter berichtet, hatten sich die Anlegerinnen und Anleger des HCI Shipping Select 17 bereit erklärt, zur Sanierung des in den roten Zahlen schwimmenden Fondsschiffes Nachschüsse in einer Größenordnung von insgesamt 740.000 Euro zu leisten. Im Gegenzug sollte nach Informationen des Fondstelegramm die beteiligte Gläubigerbank der angeschlagenen HCI Schiffsgesellschaft ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von € 100.000 – gewähren.
Nachdem der Gläubigerbank laut Fondstelegramm die von den Anlegern des HCI Shipping Select XVII zur Verfügung gestellte Summe nicht ausreichend erschien, hat sie ihre unter Gremienvorbehalt erteilte Darlehenszusage zur Rettung der wirtschaftlich angeschlagenen HCI MS HR Majesty zurückgezogen. Damit droht der angeschlagenen HCI Shipping Select 17 Schiffsgesellschaft nun der Gang zum Insolvenzgericht.
HCI Shipping Select 17-Anlegern droht Totalverlust
Ob und inwieweit der offenbar nicht mehr aufzuhaltende Untergang der HCI Shipping Select XVII Schiffsgesellschaft auch die anderen vier HCI Fondsschiffe mit in den Abwärtsstrudel reißt, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass die Bilanz für die Schiffsfondsanleger des HCI Shipping Select 17 in wirtschaftlicher Hinsicht schon jetzt mehr als besorgniserregend ist. Zum einen warten die Anleger des HCI Shipping Select 17 bereits seit dem Jahr 2009 auf einst sicher geglaubte Ausschüttungen. Zum anderen würden die Schiffsfondsanleger bei einem vorzeitigen Verkauf ihrer Schiffsfondsbeteiligung über das Portal www.zweitmarkt.de derzeit gerade noch einen Kurs in Höhe von 7,5 % (Stand 16.05.2012) des von ihnen investierten Kapitals erhalten.
HCI Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit ihrer Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts einholen.
Sollten betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus kommen für Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb in Betracht. Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung ergeben.
Nach Recherchen unserer Kanzlei wurden viele der derzeit notleidenden geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfondsbeteiligungen häufig als besonders sichere Kapitalanlage empfohlen. Auf Risiken wie den Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch die Höhe der Weichkosten wurde in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht oder nur unzureichend offengelegt. Aufgrund der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen daher gute Chancen für Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anlegerinnen und Anleger problematischer HCI Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah von einem auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen und sich umfassend über die in Ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen informieren.