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Schadensersatz Schiffsfonds: Landgericht Karlsruhe verurteilt Volksbank Stutensee-Weingarten eG

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 20. Februar 2020

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Schadensersatz Schiffsfonds: In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 05.12.2019 (Az. 2 O 422/18) hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe die beklagte Volksbank Stutensee-Weingarten eG wegen Beratungsfehlern zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 15.750,00 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Sachverhalt der Entscheidung

Ein Berater der Volksbank empfahl unserer Mandantin, einer langjährigen Kundin, in den Schiffsfonds MS „O.M. Humorum“ zu investieren. Es handelte sich um eine sichere und risikolose Kapitalanlage. Über die mit geschlossenen Fonds verbundenen Risiken wie das Totalverlustrisiko, das Risiko des Wiederauflebens der Haftung, die massiven Verflechtungen innerhalb der beteiligten Unternehmen (die in den meisten Fondsstrukturen enthalten sind) oder die stark eingeschränkte bzw. nicht mögliche Handelbarkeit sei die Klägerin nicht aufgeklärt worden. All dies war zwischen den Parteien streitig. Zudem hatte es die Volksbank unterlassen, ihre langjährige Kundin darüber aufzuklären, dass sie 14 % des investierten Kapitals als eigene Provision kassieren würde, was nicht strittig war.

LG Karlsruhe entscheidet zugunsten der Anlegerin auf Schadensersatz und Rückabwicklung

Das Landgericht Karlsruhe gab der Klage statt und verurteilte die Volksbank Stutensee-Weingarten eG zur Zahlung von Schadensersatz gegen Abtretung der Ansprüche der Klägerin aus dem Fonds. Die Beklagte machte im Prozess geltend, sie habe keine Beratungsfehler begangen. Neben einer ordnungsgemäßen mündlichen Beratung habe sie die Klägerin bereits durch die rechtzeitige Übergabe des Emissionsprospektes vollständig aufgeklärt. Über ihr massives Eigeninteresse, nämlich die hohen Provisionen, die mit dem Vertrieb dieser Anlage fließen würden, habe sie die Klägerin nicht aufklären müssen. Das Landgericht wies diese Ansicht zurück und stellte klar, dass über den starken Interessenkonflikt, der sich daraus ergibt, dass einerseits nur im Interesse des Kunden zu beraten ist und andererseits die hohe Provision lockt, aufgeklärt werden muss.

Fehlende Darstellung des eigenen Provisionsinteresses begründet Schadensersatz Schiffsfonds

So konnte mit Hilfe unserer Kanzlei auch herausgearbeitet werden, dass die Bankberatung schon deshalb pflichtwidrig war, weil das Eigeninteresse der Bank, gerade diese Anlage zu empfehlen, um die hohen Provisionen zu erhalten, nicht offengelegt wurde. Zum führte der Umstand, dass die Volksbank pflichtwidrig nicht darüber aufgeklärt hat, dass sie an dem Abschluss der Anlage etwas verdienen würde. Vielmehr hat sie auch nicht darüber aufgeklärt, wie viel sie selbst an der Empfehlung und Vermittlung des Fonds verdienen würde.

Hätte die Klägerin nämlich gewusst, dass die Volksbank stolze 14 % der Anlagesumme selbst kassieren würde, hätte sie eine solche Anlage niemals abgeschlossen.

Die beklagte Volksbank Stutensee-Weingarten eG wurde daher zur Zahlung von Schadensersatz an die Klägerin verurteilt. Die Klägerin kann ihre Beteiligung an der Volksbank veräußern und ist von weiteren drohenden wirtschaftlichen Nachteilen, wie etwa einem Wiederaufleben der Haftung, freizustellen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit zur Entscheidung

Das Urteil sollte wirtschaftlich geschädigten Fondsanlegern Mut machen, sich nicht mit einem Schaden abzufinden, der auf eine fehlende oder fehlerhafte Beratung zurückzuführen ist. Geschädigte Anleger sollten Ansprüche auf Schadensersatz von einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe ist eine weitere Bestätigung dafür, dass man sich auch gegen Banken erfolgreich zur Wehr setzen kann. Sie reiht sich ein in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit geschlossenen Fondsbeteiligungen, die die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann für ihre Mandanten bis hin zum Bundesgerichtshof erstreiten konnte.

Wir beraten und vertreten seit 25 Jahren bundesweit Fondsanleger. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen in der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung auf diesem Gebiet. Wer eine Fondsbeteiligung gezeichnet hat und dabei falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte prüfen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung kostenlos. Nutzen Sie dazu unsere unverbindliche Online-Erstberatung.

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