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Schadensersatz Schiffsfonds: Landgericht Karlsruhe verurteilt Volksbank Stutensee-Weingarten eG
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 20. Februar 2020
Schadensersatz Schiffsfonds: In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 5. Dezember 2019 (Az. 2 O 422/18) hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe die wegen Beratungsfehlern beklagte Volksbank Stutensee-Weingarten eG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 15.750,00 verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Sachverhalt der Entscheidung
Der Klägerin, welche bereits langjährige Kundin der Volksbank war, wurde im Rahmen ihrer Betreuung von einem Berater empfohlen, in den Schiffsfonds MS „O.M. Humorum“ zu investieren. Dies sei eine sichere und risikolose Kapitalanlagemöglichkeit. Die Klägerin wurde über die mit geschlossenen Fonds verbundenen Risiken, wie beispielsweise das Totalverlustrisiko, das Risiko einer wiederauflebenden Haftung, die massiven Verflechtungen innerhalb der beteiligten Unternehmen (welche in den meisten Fondsstrukturen enthalten sind) oder die stark eingeschränkte bzw. unmögliche Handelbarkeit nicht aufgeklärt. Dies alles stand zwischen den Parteien im Streit. Zudem hatte die Volksbank es unterlassen, ihre langjährige Kundin dahingehend zu unterrichten, dass sie vom investierten Kapital 14 % als eigene Provision vereinnahmen würde, was nicht streitig war.
LG Karlsruhe entscheidet zugunsten der Anlegerin auf Schadensersatz und Rückabwicklung
Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe hat der Klage stattgegeben und die Volksbank Stutensee-Weingarten eG zur Zahlung von Schadensersatz gegen Abtretung der Ansprüche der Klägerin aus dem Fonds verurteilt. Die Beklagte behauptete im Prozess, dass sie keinerlei Beratungsfehler begangen habe. Sie habe neben einer ordentlichen mündlichen Beratung auch schon durch rechtzeitige Übergabe des Emissionsprospektes die Klägerin vollumfänglich aufgeklärt. Über das eigene massive Interesse, die hohen Provisionen, welche mit dem Vertrieb dieser Anlage fließen würden, hätte sie die Klägerin nicht aufklären müssen. Dieser Ansicht hat das Landgericht eine Absage erteilt und klar ausgeführt, dass über den starken Interessenskonflikt, welcher aus dem Umstand entspringt, dass einerseits nur im Interesse der Kunden zu beraten ist und andererseits die hohe Provision lockt, aufzuklären war.
Fehlende Darstellung des eigenen Provisionsinteresses begründet Schadensersatz Schiffsfonds
So konnte mithilfe der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auch herausgearbeitet werden, dass die Beratung der Bank schon aufgrund der unterlassenen Darstellung des eigenen Interesses der Bank gerade diese Anlage zu empfehlen, um an die hohen Provisionen zu kommen, pflichtwidrig war. Der im Rahmen der Klageschrift aufgezeigte Umstand, dass die Volksbank pflichtwidrig nicht zutreffend offengelegt hat, dass sie etwas daran verdient, dass die Klägerin diese Anlage abschließt, geschweige denn wieviel Geld sie selbst an der Empfehlung und Vermittlung des Fonds einnehmen würde, führte zum zutreffenden Urteil des Landgerichts Karlsruhe. Denn in Kenntnis darüber, dass die Volksbank stolze 14 % der Anlagesumme selbst einstreichen würde, hätte die Klägerin eine derartige Anlage nie abgeschlossen.
Die beklagte Volksbank Stutensee-Weingarten eG wurde daher zur Zahlung von Schadensersatz an die Klägerin verurteilt. Die Klägerin kann ihre Beteiligung an die Volksbank abgeben und ist von eventuell drohenden weiteren wirtschaftlichen Schäden, wie einer wiederauflebenden Haftung, freizustellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fazit zur Entscheidung
Das überzeugende Urteil sollte wirtschaftlich geschädigten Fonds-Anlegern abermals Mut machen, sich mit einem Schaden, welcher auf fehlende oder unzutreffende Beratung zurückzuführen ist, nicht abzufinden. Geschädigte Anleger sollten Ansprüche wegen Schadensersatz Schiffsfonds durch einen auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe ist eine weitere Bestätigung, dass man sich auch gegen Banken erfolgreich zur Wehr setzen kann. Sie reiht sich in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds-Beteiligungen ein, die die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann bis hin zum Bundesgerichtshof für ihre Mandanten erstreiten konnte.
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