0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Schiffsfonds Insolvenz aktuell: Schiffsfonds Initiator Embdena Partnership insolvent

Veröffentlicht von Andreas Frank am 05. März 2013

Geldschein-gefaltet-als-Schiff

Die Hiobsbotschaften für Anleger geschlossener Schiffsbeteiligungen reißen nicht ab. Waren es in den vergangenen Jahren stets einzelne Schiffsgesellschaften, die mangels Zahlungsfähigkeit den Gang zum zuständigen Insolvenzgericht antreten mussten, so trifft es nun ganze Schiffsfondsinitiatoren. Wie das Fondstelegramm und die in Emden erscheinende Ostfriesenzeitung in ihren Online-Ausgaben übereinstimmend berichten, wurde nun am 01.03.2013 seitens des Amtsgerichts in Aurich die vorläufige Zwangsverwaltung über das Vermögen der Embdena Partnership GmbH angeordnet (Az.: 9 IN 44\/13).

Zahlreiche Embdena Schiffsfonds in der Insolvenz

Nach Informationen des Fondstelegramms gehören die Embdena Schiffsfonds zu den ersten Schiffsbeteiligungen, die seit dem Jahr 2008 Insolvenz anmelden mussten. So mussten nach einem Bericht der Ostfriesenzeitung bereits folgende Schiffsgesellschaften den Gang zum zuständigen Insolvenzgericht antreten

– Embdena MS „Carl C.“
– Embdena MS „Hannes C.“
– Embdena MS „John Michell“
– Embdena MS „Lilly Mitchell“

Nach Insolvenz: Embdena Schiffsfonds Anlegern droht Totalverlust

Doch nicht nur die Anleger der vier genannten Schiffsgesellschaften müssen mit einem Totalverlust ihres in die Fracht- und Tankschiffe investierten Geldes rechnen. Auch die Anleger weiterer von der Embdena Partnership GmbH aufgelegter Schiffsfonds müssen nun um ihre Einlagen bangen.

Wie die Ostfriesenzeitung in ihrem Online-Bericht weiter ausführt, sieht sich der inzwischen in die Rechtsform einer GmbH umgewandelte und mittlerweile insolvente Schiffsfondsinitiator Embdena Partnership seit dem vergangenen Jahr mit hohen Zahlungsforderungen konfrontiert. Zudem habe das Landgericht Aurich im Januar dieses Jahres Schiffsfondsanlegern der Embdena MS „Eaststar“ und der Embdena MS „Bluestar“ Schadensersatz wegen fehlerhafter Prospektangaben zugesprochen. Ob und inwieweit die Schadensersatzansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine Rolle spielen werden, ist nach Angaben der Ostfriesenzeitung derzeit noch offen.

Embdena Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Anleger sollten sich mit ihrer Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts einholen. Sollten sie von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus kommen für Anleger von Schiffsfonds Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb in Betracht. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung ergeben.

Nach Recherchen unserer Kanzlei, die bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds-Anleger vertritt, wurden zahlreiche Anteile an geschlossenen Schiffsbeteiligungen über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfondsbeteiligungen häufig als besonders sichere Kapitalanlage empfohlen. Auf Risiken wie den Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch die Höhe der Weichkosten wurde in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht oder nur unzureichend offengelegt. Aufgrund der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen daher gute Chancen für Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Embdena Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung zu treten und sich über die in Ihrem Falle bestehenden rechtlichen Optionen zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann