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Schiffsfonds Insolvenz: FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania unter Zwangsverwaltung

Veröffentlicht von Andreas Frank am 13. August 2012

Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen kommen auch im August 2012 nicht zur Ruhe: Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet musste abermals ein Schiffsfonds – der 2003 seitens des Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegte FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania GmbH & Co. Tankschiff KG – den Gang vor das Insolvenzgericht antreten. Die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania müssen nun mit einem Totalverlust des ihrerseits in den FHH Öl-/Produktentanker investierten Geldes rechnen.

Vermögen des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania unter Zwangsverwaltung

Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe weiter berichtet wurde in der vergangenen Woche die Zwangsverwaltung über das Vermögen des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania angeordnet. Den in den Öl-/Produktentanker MT Oceania investierenden geschlossenen Schiffsfonds hatte das Fondshaus Hamburg (FHH)  2003 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 26.315.000 00 am Markt platziert. Die Anleger des FHH Fonds Nr. 15 hatten sich seinerzeit mit einer Eigenkapitalquote in Höhe von € 10.500.000 – an dem FHH Fondsschiff MT Oceania beteiligt.

Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania warten seit 2008 auf Ausschüttungen

Die Bilanz für die Schiffsfonds Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania fällt verheerend aus: Warteten die FHH Schiffsfonds Anleger seit 2008 „lediglich“ auf sicher geglaubte Ausschüttungen droht ihnen mit Bekanntwerden der FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania Pleite nun auch die Rückforderung der in den Jahren 2004 bis 2007 erhaltenen Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter. Für die FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania käme dieses Szenario einem Totalverlust ihrer seinerzeit vermeintlich sicher und Gewinn bringend in das FHH Fondsschiff MT Oceania investierten Geldes gleich.

Schiffsfondsanleger die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen  erhalten haben sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.

FHH Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene FHH – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer FHH Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen sowie die etwaig erforderliche werdende Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen umfassend informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann