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Schiffsfonds-Krise aktuell: Anlegern des Lloyd Schiffsportfolio 2 drohen Nachschusszahlungen

Veröffentlicht von Andreas Frank am 16. Mai 2012

Taschenrechner-Stift

Die Schiffsfondskrise zieht immer weitere Kreise und reißt einen geschlossenen Schiffsfonds nach dem anderen in den Abgrund. Wie das Fondstelegramm in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, sind nun auch zwei Vollcontainerschiffe des von Lloyd aufgelegten Schiffsfonds Lloyd Fonds 76 Schiffsportfolio 2 in wirtschaftliche Schieflage geraten. Die vorläufige Rettung der beiden angeschlagenen Lloyd Fondsschiffe – MS Annina Schulte und MS Valentina Schulte – dürfte die Anleger des Lloyd Schiffsportfolio 2 teuer zu stehen kommen: Ihnen drohen Nachschusszahlungen in nicht unerheblicher Höhe.

Lloyd Schiffsportfolio 2: Sanierung an Auflagen geknüpft

Lloyd hatte den Schiffsfonds Schiffsportfolio 2, bestehend aus insgesamt 6 Vollcontainerschiffen, im Jahr 2007 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 515.937.000 US-Dollar aufgelegt. Wie nunmehr im Zuge der Berichterstattung des Fondstelegramms bekannt wurde, sind zwei der insgesamt sechs Einschiffsgesellschaften der Lloyd Fonds – nicht zuletzt aufgrund hoher Darlehensverbindlichkeiten – in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und bedürfen nunmehr einer Sanierung. Im Einzelnen handelt es sich um die zweite MS ANNINA SCHULTE Shipping GmbH & Co. KG und die MS VALENTINA SCHULTE Shipping GmbH & Co. KG. Die Sanierung der beiden in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierten Lloyd Schiffsportfolio 2 Fondsschiffe dürfte nach Einschätzung der Fondstelegramm Analysten mit Auflagen verbunden sein: Wie in vergleichbaren Konstellationen üblich, werden die Gläubigerbanken ihre Zustimmung zu weiteren Tilgungsstundungen bzw. zur Sanierung der beiden Lloyd Schiffsportfolio 2 Fondsschiffe von Nachschusszahlungen der Lloyd Schiffsfonds-Anleger abhängig machen.

Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen für Schiffsfonds-Anleger keine Seltenheit

Um die in finanzielle Schieflage geratenen Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können, einigen sich zahlreiche Schiffsfondsinitiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schieflage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die zahllosen Schiffsfondsanleger: Neben Ausschüttungsstopps oder gar Ausschüttungsrückforderungen werden sie häufig mit Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin leidgeprüften Schiffsfondsanleger dabei vor die „Wahl“ gestellt: Entweder akzeptieren die Schiffsfonds-Anleger die oftmals als „freiwillig“ deklarierten Nachschussforderungen oder sie verweigern sich dem von den Schiffsfonds-Initiatoren nicht selten als letzter Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept.

Schiffsfonds-Anlegern, die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen, werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich vor Augen geführt: Stimmen die Schiffsfondsanleger nämlich der geplanten Sanierung der Fondsschiffe auf Basis von Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen nicht zu, müssen sie – so der meist unverhohlene Tenor der Rundschreiben der Schiffsfondsinitiatoren – mit der drohenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Anleger oftmals einhergehenden Totalverlust ihrer Einlage rechnen.

Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar

Schiffsfondsanleger, die vom Insolvenzverwalter oder den Schiffsfondsinitiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind rechtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zu Nachschusszahlungen aufgefordert wurden, um die in wirtschaftliche Schieflage geratenen Fondsschiffe zu sanieren. Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines im Bank- und Kapitalanlagerecht versierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und die in Betracht kommenden Abwehrmaßnahmen umfassend prüfen lassen.

Lloyd Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Anleger sollten sich mit ihrer Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts einholen. Sollten betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus kommen für Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb in Betracht. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung ergeben.

Nach Recherchen unserer Kanzlei wurden viele der jetzt notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfondsbeteiligungen häufig als besonders sichere Kapitalanlage empfohlen. Auf Risiken wie den Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch die Höhe der Weichkosten wurde in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht oder nur unzureichend offengelegt. Aufgrund der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen daher gute Chancen für Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Lloyd Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen und sich umfassend über die in Ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann