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Schiffsfonds-Krise aktuell: GHF Schiffsfonds MS „EURO SOLID“ meldet Insolvenz an

Veröffentlicht von Andreas Frank am 14. Mai 2012

Die Krise für die Anleger geschlossener Schiffsfonds-Beteiligungen weitet sich zunehmend aus. Nach dem zwischenzeitlich Insolvenz angemeldeten GHF Schiffsfonds MS EURO STORM musste nunmehr ein weiterer seitens des Initiators GHF aufgelegter Schiffsfonds – GHF MS EURO SOLID – den Gang vor das Insolvenzgericht antreten. Den Anlegern des 2006 aufgelegten GHF Schiffsfonds droht nun neben dem Totalverlust ihrer Einlage auch die Rückforderung etwaig erhaltener Ausschüttungen.

Vermögen des GHF Containerschiffs MS  EURO SOLID unter Zwangsverwaltung

Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet musste nun unlängst auch das Vermögen des in Schieflage geratenen und in ein 801 TEU Containerschiff investierenden GHF Schiffsfonds GHF MS EURO SOLID unter Zwangsverwaltung gestellt werden. Die Bilanz für die Anleger des insolventen GHF Schiffsfonds MS EURO SOLID fällt dabei – ähnlich wie im Fall des insolventen GHF MS EURO STORM – wenig erfreulich aus: Nicht nur dass die GHF Fonds – Anleger bereits seit 2009 auf sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten mussten. Im Zuge der unlängst bekannt gewordenen Insolvenz des angeschlagenen GHF Fondsschiffes müssen die GHF Schiffsfondsanleger zudem damit rechnen in früheren Jahren ausgezahlte Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter rückführen zu müssen.

Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar

Schiffsfondsanleger die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen  erhalten haben sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.

Schiffsfondsanleger die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.

GHF Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene GHF – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer GHF Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.