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Schiffsfonds-Krise aktuell: Lloyd Fonds MS EMILIA SCHULTE meldet Insolvenz an
Veröffentlicht von Andreas Frank am 09. Mai 2012
Die Pleitewelle geschlossener Schiffsfonds reißt nicht ab. Kaum ein Tag vergeht an dem die in der Regel ohnehin schon durch Ausschüttungsstopps Nachschussforderungen oder Rückforderungen von Ausschüttungen Leid geprüften Schiffsfondsanleger mit Hiobsbotschaften neuer Insolvenz angemeldeter Fondsschiffe konfrontiert werden. Aktuell betroffen: Die Anleger des seitens der Lloyd Gruppe 2002 aufgelegten und unlängst unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellten Schiffsfonds LF 18 MS „Emilia Schulte“.
MS Emilia Schulte: Lloyd Schiffsfonds gerät früh in Schräglage
Die Lloyd AG hatte im Jahr 2002 den geschlossenen Schiffsfonds MS EMILIA SCHULTE Shipping GmbH & Co. KG im Jahr 2002 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von € 18.641.000,00 aufgelegt. Die Hoffnung der Schiffsfondsanleger, die sich an dem 834 TEU Vollcontainerschiff MS „Emilia Schulte“ mit einem Eigenkapital in Höhe von € 7.759.000,00 beteiligten, auf sichere Ausschüttungen und hohe Renditen konnte jedoch auch diese von der Lloyd AG aufgelegte Schiffsbeteiligung nicht erfüllen. Erneut waren es hohe Instandhaltungs- und Reparaturkosten, hohe die Liquidität belastende Darlehensverbindlichkeiten sowie die im Zuge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise deutlich gesunkenen Charterraten, die den Lloyd Schiffsfonds sehr schnell in finanziell existenzbedrohendes Fahrwasser manövrierten.
Wie das Fondstelegramm“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, war der in Schieflage geratene Lloyd Schiffsfonds MS Emilia Schulte“ erstmals im Mai 2009 nicht mehr in der Lage, seine Darlehensverbindlichkeiten zu bedienen. Nur ein zwischen den Gläubigerbanken und dem Schiffsfondsinitiator erarbeitetes Sanierungskonzept, das unter anderem die Rückzahlung von 26,5 % der erhaltenen Ausschüttungen an die Zeichner zur Folge hatte, konnte den LF 18 „Emilia Schulte“ – zumindest vorläufig – vor dem wirtschaftlichen Untergang bewahren.
Wie bei vergleichbaren in Schieflage geratenen geschlossenen Schiffsfondsbeteiligungen konnte auch das zwischen den Gläubigerbanken und der Lloyd AG ausgehandelte Sanierungskonzept den drohenden Untergang des LF 18 MS „Emilia Schulte“ nicht verhindern. Nachdem der in Schieflage geratene Lloyd Schiffsfonds auch in den Folgejahren die zum Zeitpunkt der Erstemission prognostizierten Renditeziele nicht erwirtschaften konnte, waren es erneut die Gläubigerbanken, die auf längst überfällige und mehrfach gestundete Darlehensraten nicht mehr warten wollten und mit der Kündigung der Darlehensverträge das unvermeidliche Ende des Lloyd Schiffsfonds einläuteten.
Lloyd Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Lloyd – Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit ihrer Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts einholen. Sollten betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus kommen für Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb in Betracht. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung ergeben.
Nach Recherchen unserer Kanzlei wurden viele der jetzt notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfondsbeteiligungen häufig als besonders sichere Kapitalanlage empfohlen. Auf Risiken wie das Totalverlustrisiko wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch die Höhe der Weichkosten wurde in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht oder nur unzureichend offengelegt. Aufgrund der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen daher gute Chancen für Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Absolute Verjährung nach 10 Jahren
Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen sollten bei der Entscheidung, ob sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, stets die drohende Verjährung ihrer in Betracht kommenden Ansprüche berücksichtigen. Für Schiffsfondsbeteiligungen, die nach dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, gilt eine taggenaue Verjährungsfrist von 10 Jahren. So würden beispielsweise Ansprüche aus einer am 10.06.2002 gezeichneten Fondsbeteiligung taggenau am 10.06.2012 verjähren.
Was können betroffene Lloyd – Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer Lloyd Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Vor dem Hintergrund der 10-jährigen absoluten Verjährungsfrist ist daher für diejenigen Lloyd Schiffsfonds-Anleger, die ihre Beteiligung im Jahr 2002 erworben haben, ein schnelles Handeln dringend geboten. Gerne können Sie sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen, um sich umfassend über die in Ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen sowie die gegebenenfalls erforderliche Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen informieren zu lassen.