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Schiffsfonds Krise aktuell: Zukunft des GHF Global Hebe ungewiss

Veröffentlicht von Andreas Frank am 25. Juli 2012

Schiffsfondsanleger nahezu sämtlicher namhafter Schiffsfonds Initiatoren hatten in jüngster Zeit wenig Grund zur Freude an ihren Beteiligungen. Der Grund: Immer mehr Schiffsfonds müssen mangels ausreichender Liquidität den Gang vor das Insolvenzgericht antreten. Das gleiche Schicksal erlitten im vergangenen Jahr drei der insgesamt fünf in den Jahren 2007 bis 2009 seitens GHF aufgelegten GLOBAL BULKER Fonds. Einem aktuellen Fondstelegramm Bericht zufolge droht mit dem 2008 initiierten GHF Global Hebe (= EIGENKAPITALFONDS GLOBAL BULKER EK I) nun auch dem vierten GHF Schiffsfonds aus der GHF Global Bulker Reihe der wirtschafte Untergang.

GHF Global Hebe: Geplante Platzierungssumme in Höhe von € 11 Millionen nicht erreicht

Wie das Fondstelegramm weiter berichtet gelang es GHF nicht unter den Schiffsfondsanlegern die geplante Platzierungssumme in Höhe von  knapp € 11 Millionen einzusammeln. Laut Informationen des Fondstelegramm hätte daher eigentlich GHF als Platzierungsgarant bis spätestens Ende 2008 die Liquiditätslücke von ca. € 4 Millionen ausgleichen müssen. In Wirklichkeit musste dagegen der lediglich in den GHF Bulker Global Hebe (= EIGENKAPITALFONDS GLOBAL BULKER EK I) investierende Schiffsfonds die Platzierungslücke mittels eines bei der Bremer Landesbank aufgenommenen Darlehens schließen.

Fondstelegramm: Liquidationskredit in Höhe von ca. 1 45 Millionen € stiftet Verwirrung

Laut den Fondstelegramm Analysten führte dann ein seitens des GHF Global Hebe bei der Bremer Landesbank weiter aufgenommener Liquidationskredit in Höhe von € 1 45 Millionen zu Abstimmungsschwierigkeiten zwischen der eine Auflösung präferierenden GHF Fondsgeschäftsführung und dem auf ein Fortführungskonzept bauenden GHF Fondsbeirat. Während die GHF Fondsgeschäftsführung laut Fondstelegramm Informationen den Anlegern des GHF Global Hebe bereits das Scheitern des der Bremer Landesbank angeblich vorgestellten Betriebsfortführungskonzepts und eine nicht mehr abzuwendende GHF Schiffsfonds Insolvenz in Aussicht gestellt hatte habe es laut GHF Fondsbeirat weder ein Betriebsfortführungskonzept geschweige denn eine Ablehnung desselbigen gegeben.

Tatsächlich – so die Analyse des Fondstelegramm – scheint der GHF Schiffsfonds Global Hebe derzeit noch – halbwegs – planmäßig zu fahren. Hinter dem Verhalten der GHF Schiffsfonds Initiatoren vermuten die Fonstelegramm Analysten vielmehr den Versuch seitens GHF die seinerzeit ausgegebene Platzierungsgarantie umgehen zu können.

Ob und inwieweit sich die bis dahin ungelöste Frage der bislang noch nicht in Anspruch genommenen Platzierungsgarantie negativ auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung des GHF Global Hebe auswirken wird bleibt abzuwarten. Die Verlierer der derzeitigen GHF Schiffsfonds-Krise stehen auch in diesem Falle schon fest: Es sind dies die bereits seit dem Jahr 2010 auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen wartenden Schiffsfonds Anleger des GHF Global Hebe (= EIGENKAPITALFONDS GLOBAL BULKER EK I).

Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene GHF – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkasse

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene  GHF Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer GHF Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.