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Schiffsfonds-Krise: Atlantic Charlotte C. Rickmers und Atlantic Jennifer Rickmers droht die Insolvenz

Veröffentlicht von Andreas Frank am 22. Juni 2012

Kaum ein Tag vergeht an dem die unzähligen Anleger geschlossener Schiffsbeteiligungen nicht mit Hiobsbotschaften über in wirtschaftliche Schieflage geratene oder sogar kurz vor der Insolvenz stehende geschlossene Schiffsfonds konfrontiert werden. Aktuell betroffen: Die Anleger der seitens Atlantic 2004 aufgelegten Schiffsfonds MS JENNIFER RICKMERS Schiffahrts GmbH & Cie. KG und MS CHARLOTTE C. RICKMERS Schiffahrts GmbH & Cie. KG. Um die in beiden Atlantic Schiffsfonds drohende Insolvenz abzuwenden sollen die Atlantic Schiffsfonds Anleger nunmehr zwischen einem Notverkauf der beiden Vollcontainerschiffe zu einem Preis in Höhe von 25 Millionen $ oder einer Nachschusszahlung in Höhe von 24 % der ursprünglichen Kommanditeinlage entscheiden.

Atlantic MS Jennifer Rickmers und Atlantic MS Charlotte C. Rickmers laufen weit unter Plan

Die 2004 aufgelegten Schiffsfonds Atlantic MS Jennifer Rickmers und Atlantic MS Charlotte C. Rickmers bereiteten deren Anlegern bereits früh Grund zur Sorge. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet waren die beiden weit unter Plan laufenden Atlantic Schiffsfonds schon zu einem früheren Zeitpunkt auf Gesellschafter Darlehen angewiesen. Die bisherige Bilanz für die Anleger des Atlantic MS Jennifer Rickmers sowie des Atlantic MS Charlotte C. Rickmers fällt verheerend aus: Zum einen mussten die Schiffsfondsanleger beider weit unter Plan laufender Atlantic Schiffsfonds bereits seit 2009 auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten. Zum anderen ließen sich zuletzt auf dem Zweitmarkt für den Schiffsfonds Atlantic MS Jennifer Rickmers 35 % (letzter Kurs-Stand: 30.11.2011) sowie für den Schiffsfonds MS Charlotte C. Rickmers    55 % (letzter Kurs-Stand: 26.11.2010) der ursprünglich geleisteten Einlage erzielen.

Atlantic Schiffsfondsanlegern drohen hohe Verluste

Unabhängig wie sich die Atlantic Schiffsfondsanleger entscheiden müssen MS Jennifer Rickmers und MS Charlotte C. Rickmers  Schiffsfondsanleger mit erheblichen Kapitaleinschnitten rechnen: Verweigern sich die Anleger des Atlantic MS Jennifer Rickmers und des MS Charlotte C. Rickmers der erneut auf ihre Kosten gehenden Nachschusszahlung dürften zwei weitere geschlossene Schiffsfonds sehr zeitnah Insolvenz anmelden.  In diesem Falle droht den Atlantic Schiffsfondsanlegern schlimmstenfalls sogar der komplette Verlust des in die Vollcontainerschiffe  MS  Jennifer Rickmers und MS Charlotte C. Rickmers investierten Geldes.

Doch selbst wenn sich die Schiffsfondsanleger des Atlantic MS Jennifer Rickmers und des Atlantic MS Charlotte C. Rickmers mehrheitlich für einen vorzeitigen Verkauf entschließen sollten dürfte laut Einschätzung der Fondstelegramm Analysten hiermit für die Atlantic Schiffsfondsanleger ebenfalls ein nicht unerheblicher Kapitaleinschnitt einhergehen: Da der Verkaufserlös aus dem Notverkauf der beiden Atlantic Fondsschiffe gerade einmal ausreichen dürfte um die Verbindlichkeiten der beiden Atlantic Schiffsgesellschaften abzudecken müssen die Anleger des Atlantic MS Jennifer Rickmers und des Atlantic MS Charlotte C. Rickmers auch in diesem Falle mit empfindlichen Verlusten bzw. dem Totalverlust der gesamten Einlage rechnen.

Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen für Schiffsfonds-Anleger keine Seltenheit

Um die in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können verständigen sich  zahlreiche Schiffsfonds Initiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die unzähligen Schiffsfondsanleger: Neben Ausschüttungsstopps oder sogar Ausschüttungsrückforderungen werden sie dabei oftmals mittels Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anleger dabei  vor die „Wahl“ gestellt: Entweder die Schiffsfondsanleger stimmen den oftmals als „freiwillig“ deklarierten Nachschussforderungen zu oder sie verweigern sich dem seitens Schiffsfonds Initiatoren nicht selten als letzten Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept. Schiffsfonds-Anlegern die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich dargelegt: Erteilen die Schiffsfonds-Anleger nämlich der geplanten auf Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen basierenden Sanierung der Fondsschiffe keine Zustimmung müssen sie – so der meist unverhohlene Tenor der Schiffsfonds Initiatoren Rundschreiben – mit der naheliegenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Anleger oftmals einhergehenden Verlust der kompletten Einlage rechnen.

Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar

Schiffsfondsanleger die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen  erhalten haben sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.

Atlantic Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Atlantic Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Atlantic – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Atlantic Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Atlantic Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Über unser Kontaktformular besteht die Möglichkeit sich schnell und umfassend über die bestehenden Möglichkeiten zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann