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Schiffsfonds Krise: Drei FHH Schiffsfonds melden Insolvenz an

Veröffentlicht von Andreas Frank am 20. Januar 2013

Schiffsfonds Krise: Drei FHH Schiffsfonds melden Insolvenz an

Die Krise unter den geschlossenen Schiffsbeteiligungen will auch im Januar 2013 nicht abreißen. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet mussten diese Woche drei seitens des Initiators Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegte Schiffsfonds infolge Zahlungsunfähigkeit den Gang vor das zuständige Insolvenzgericht antreten. Im Einzelnen handelt es sich um den FHH Fonds Nr. 16 MS „Andalusia“ – MS „Anglia“ (Az.: 67b IN 16/13) den FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“ (Az.: 67b IN 17/13) sowie den FHH Fonds Nr. 19 MS „Asturia“ – MS „Alicantia“ (Az.: 67 b IN 18/13). Den insgesamt knapp 1400 Anlegern der o.g. FHH Schiffsfonds droht nun der Totalverlust ihrer gezeichneten Einlage.

FHH Fonds Nr. 16 MS „Andalusia“ – MS „Anglia“: 596 Anleger beteiligt

Wie der jüngsten FHH Leistungsbilanz zu entnehmen hatte FHH  2003 den Schiffsfonds unter der Bezeichnung FHH Fonds Nr. 16 MS „Andalusia“ – MS „Anglia“ GmbH & Co. KG mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 54.052.000 00 am Markt platziert. An dem in die beiden Vollcontainerschiffen MS Andalusia und MS Anglia investierenden FHH Fonds Nr. 16 hatten sich laut FHH Leistungsbilanz seinerzeit 596 Schiffsfonds Zeichner mit einem Eigenkapital in Höhe von € 14.378.000 00 beteiligt.

FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“: 335 Schiffsfondsanleger beteiligt

Gemäß Leistungsbilanz hatte FHH den FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“ GmbH & Co. Containerschiff KG ebenfalls im Jahr 2003 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 28.132.700 00 aufgelegt. Laut Leistungsbilanz hatten sich seinerzeit 335 Schiffsfondszeichner an dem in das 2.202 TEU Vollcontainerschiff MS Aquitania investierenden FHH Fonds Nr. 17 mit einem Eigenkapital in Höhe von 13.295.000 00 beteiligt.

FHH Fonds Nr. 19 MS „Asturia“ – MS „Alicantia“: 483 Schiffsfondsanleger beteiligt

Laut Leistungsbilanz wurde der FHH Fonds Nr. 19 MS „Asturia“ – MS „Alicantia“ GmbH & Co. Containerschiff KG im Jahr 2003 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 54.540.000 – am Markt platziert. An dem in die beiden 2.202 TEU bzw. 2.262 TEU Vollcontainerschiffe MS Asturia und MS Alicantia hatten sich gemäß FHH Leistungsbilanz seinerzeit 483 Schiffsfondsanleger beteiligt.

FHH Fonds Nr. 16 FHH Fonds Nr. 17 und FHH Fonds Nr. 19 laufen unter Plan

Keiner der drei nun Insolvenz angemeldeten FHH Schiffsfonds war in der Lage die prognostizierten Zahlen zu erwirtschaften. Auch für die Anleger des FHH Fonds Nr. 16 FHH Fonds Nr. 17 und FHH Fonds Nr. 19 hat sich keine der zum Zeitpunkt der Erstemission ausgewiesenen Renditeerwartungen erfüllt. So erhalten die Anleger des FHH Fonds Nr. 16 MS „Andalusia“ – MS „Anglia“ und des FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“ laut Informationen des Portals zweitmarkt.de seit dem Jahr 2009 keinerlei Ausschüttungen mehr. Noch schlechter erging des den 483 Anlegern des FHH Fonds Nr. 19 MS „Asturia“ – MS „Alicantia“: Diese haben laut zweitmarkt.de Angaben seit der Zeichnung des FHH Schiffsfonds im Jahr 2003 überhaupt keine Ausschüttungen erhalten.

Nach Bekanntwerden der Insolvenzanmeldungen der FHH Fonds Nr. 16 MS „Andalusia“ – MS „Anglia“ FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“ sowie FHH Fonds Nr. 19 MS „Asturia“ – MS „Alicantia“ müssen deren knapp 1400 Anleger einen weiteren Rückschlag hinnehmen. Den Anlegern des FHH Fonds Nr. 16 des FHH Fonds Nr. 17 und des FHH Fonds Nr. 19 droht nun der Totalverlust ihrer in die FHH Fondsschiffe investierten Einlagen.

Schiffsfondsanleger nicht schutzlos gestellt

Sollten betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Schiffsfonds: Absolute taggenaue Verjährung nach 10 Jahren

Schiffsfonds Anleger sollten bei der Entscheidung ob sie rechtsanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen möchten stets die drohende Verjährung ihrer in Betracht kommenden Ansprüche berücksichtigen. Für Beteiligungen an Schiffsfonds die nach dem 01.01.2002 gezeichnet wurden gilt eine 10 jährige taggenaue Verjährung. So würden  beispielsweise Ansprüche aus einer am 10.04.2003 gezeichneten Fondsbeteiligung taggenau am 10.04.2013 verjähren.
Vor dem Hintergrund der in diesen Fällen bereits in Kürze taggenau zu verjähren drohenden Ansprüche ist vorliegend die umgehende Kontaktaufnahme mit einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.

Was können betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer  FHH Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Vor dem Hintergrund der 10 jährigen absoluten taggenauen Verjährung ist – wie bereits oben dargestellt – ein rasches Handeln dringend geboten.
Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen sowie die etwaig erforderliche werdende Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen umfassend informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann