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Schiffsfonds Krise: Global Bulker I Anleger beantragen Gläubigerinsolvenz über GHF Vermögen
Veröffentlicht von Andreas Frank am 26. August 2012
Die Schiffsfonds Krise zieht nicht nur immer mehr geschlossene Schiffsbeteiligungen in die Tiefe. Mittlerweile macht sie auch vor namhaften Schiffsfonds Initiatoren nicht mehr Halt. Aktuell betroffen: Der eine Vielzahl von Schiffsfonds Beteiligungen aufgelegte Initiator GHF. Wie die Fondszeitung in deren aktuellen Ausgabe berichtet haben Anleger des GHF Schiffsfonds Global Bulker I – MS Global Hebe beim Amtsgericht Leer einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GHF – Gesellschaft für Handel und Finanz mbH gestellt.
GHF Gläubigerinsolvenz: Antrag aus Reihen der GHF Schiffsfonds Global Bulker I Gesellschafter
Wie die Fondszeitung weiter berichtet wurde der Antrag auf Gläubigerinsolvenz aus den Reihen der Zeichner des seinerseits insolventen GHF Schiffsfonds Global Bulker I – MS Global Hebe gestellt. Der GHF Global Bulker I – MS Global Hebe – hatte – wie bereits an dieser Stelle berichtet – infolge einer nicht zustande gekommenen Platzierungsgarantie den Gang vor das Insolvenzgericht antreten müssen.
Nach der nunmehr bekannt gewordenen Beantragung eines Gläubigerinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Schiffsfonds Initiators GHF droht nicht nur den Gesellschaftern des GHF Schiffsfonds Global Bulker I –MS Global Hebe – der Totalverlust des ihrerseits in den 2008 aufgelegten Eigenkapitalfonds investierten Geldes. Mittlerweile müssen sämtliche Anleger von GHF Schiffsfonds befürchten dass auch ihre Schiffsbeteiligungen zwangsläufig in den Abwärtssog der drohenden GHF Pleite hineingezogen werden. Für die betroffenen Zeichner von zahlreichen GHF Schiffsbeteiligungen bedeutet dies dass auch sie um ihre einstmals sicher geglaubten Einlagen werden zittern müssen.
GHF Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene GHF – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer GHF Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.