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Schiffsfonds Krise: HCI MS „Heinrich Sibum“ meldet Insolvenz an

Veröffentlicht von Andreas Frank am 19. November 2012

HCI Schiffsfonds Anleger kommen nicht nur Ruhe. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet musste in der vergangenen Woche über das Vermögen eines weiteren HCI Schiffsfonds – der MS „Heinrich Sibum“ GmbH & Co. KG – die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet werden (Az.: 10 IN 80/12). Den laut HCI Leistungsbilanz 625 Schiffsfonds Anlegern droht nun der Totalverlust des in das Containerschiff MS Heinrich Sibum investierten Geldes.

HCI MS „Heinrich Sibum“: 625 Anleger mit € 6.400.000 – beteiligt

Wie der aktuellen HCI Leistungsbilanz zu entnehmen hatte HCI den Schiffsfonds MS „Heinrich Sibum“ GmbH & Co. KG 2007 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 18.565.467 00 am Markt platziert. An dem 957 TEU Containerschiff MS „Heinrich Sibum“ hatten sich seinerzeit 625 Anleger mit Eigenkapital in Höhe von € 6.400.000 – beteiligt. Laut HCI Leistungsbilanz hatte der HCI Schiffsfonds MS „Heinrich Sibum“  zum Zeitpunkt der Erstemission Fremdkapital in Höhe von € 12.165.467 00 aufgenommen.

Laut HCI Leistungsbilanz litt der HCI MS „Heinrich Sibum“ infolge deutlich gesunkener Pool- und Charterraten bereits Anfang 2010 unter einer Liquiditätsunterdeckung die zunächst mittels eines seitens der MS „Heinrich Sibum“ Schiffsfondsanleger mehrheitlich beschlossenen Restrukturierungskonzepts geschlossen werden konnte. Allerdings kündigte HCI in der Leistungsbilanz 2011 an dass der Fonds MS „Heinrich Sibum“ erneut auf frisches Kapital angewiesen und daher die Erarbeitung eines erneuten Restrukturierungskonzeptes für 2012 vorgesehen sei.

Nach Insolvenz der MS „Heinrich Sibum“ droht 625 Anlegern der Totalverlust

Die Bilanz für die 625 HCI Schiffsfonds Anleger des MS „Heinrich Sibum“ sah bereits vor der nun bekannt gewordenen Insolvenzanmeldung alles andere als rosig aus. So erhielten die Schiffsfondsanleger des HCI MS „Heinrich Sibum“ laut Angaben des Internetportals www.zweitmarkt.de lediglich im Jahr 2008 Ausschüttungen in Höhe von 7 5 %. In den Folgejahren warteten die nach der bekannt gewordenen Insolvenzanmeldung des HCI MS „Heinrich Sibum“ Schiffsfonds Anleger um ihre komplette Einlage fürchtenden Schiffsfondsanleger vergebens auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen.

HCI Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene HCI – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene HCI MS Heinrich Sibum Anleger jetzt tun?

Betroffene Anlegern des HCI Schiffsfonds MS Heinrich Sibum wird geraten ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann