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Schiffsfonds Krise: LF 94 MS „Tosa Sea“ meldet Insolvenz an

Veröffentlicht von Andreas Frank am 04. September 2012

Die Meldungen über Insolvenz angemeldete Schiffsfonds wollen auch im September nicht abreißen. Aktuellstes Beispiel: Der 2008 seitens des Schiffsfonds Initiators Lloyd Fonds AG aufgelegte LF 94 MS „TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Infolge Zahlungsunfähigkeit des weit unter Plan laufenden Lloyd Schiffsfonds wurde nun über das Vermögen des LF 94 MS „TOSA SEA“ die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet (Az.: 524 IN 20/12). Den betroffenen Zeichnern des LF 94 Schiffsfonds MS „TOSA SEA“ droht nun der Totalverlust des ihrerseits in das Lloyd Massengutschiff investierten Geldes.

377 Fondsanleger von Insolvenz des  LF 94 MS „TOSA SEA“ betroffen

2008 hatte die Lloyd Fonds AG den in das Massengutschiff MS „TOSA SEA“ investierenden Schiffsfonds mit einem Investitionsvolumen in Höhe von $ 73.436.000 00 am Markt platziert. An dem Lloyd Fonds LF 94 NS „TOSA SEA“ hatten sich seinerzeit ca. 377 Schiffsfonds Anleger mit einem Eigenkapital in Höhe von $ 28.861.000 00 beteiligt.

Der 2008 aufgelegte Lloyd Schiffsfonds LF MS „TOSA SEA“ konnte die prognostizierten Erwartungen zu keinem Zeitpunkt erfüllen. Statt wie ursprünglich im Fondsprospekt vorgesehen im September 2009 erfolgte die Ablieferung des LF 94 Fondsschiffes an den Charterer erst im April 2010. Infolge der verspäteten Ablieferung hatte die ursprünglich als Charterer vorgesehene Reederei Glory Wealth die Abnahme der MS „TOSA SEA“ verweigert und den bestehenden Vertrag einseitig aufgekündigt. Neben der verzögerten Abnahme zogen sinkende Frachtraten auf der einen und weiter auflaufende Darlehensverbindlichkeiten auf der anderen Seite den  Lloyd Schiffsfonds LF 94 in den Abgrund.

Düstere Bilanz für Lloyd LF 94 Fondsanleger

Für die 377 Schiffsfondsanleger des LF 94 MS „TOSA SEA“ fiel die Bilanz bereits vor der unlängst bekannt gewordenen Insolvenzanmeldung des Lloyd Schiffsfonds alles andere als erfreulich aus: So mussten die Lloyd Schiffsfonds Anleger des LF 94 MS „TOSA SEA“ von Beginn an auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten. Infolge der Insolvenz des LF 94 Schiffsfonds müssen die Zeichner des MS „TOSA SEA“ jetzt sogar mit dem kompletten Verlust des ihrerseits in das Lloyd Fonds Massengutschiff investierten Geldes rechnen.

Lloyd Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene Lloyd – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Lloyd Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann