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Schiffsfonds-Krise: MPC Santa P-Schiffen droht wirtschaftlicher Untergang
Veröffentlicht von Andreas Frank am 12. Juli 2012
Die weltweit um sich greifende Krise auf dem Markt geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen reißt nicht ab. Kaum eine Woche vergeht in der die Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen nicht mit Hiobsbotschaften über in deutliche Schräglage geratene Fondsschiffe konfrontiert werden. Aktuell betroffen: Die Anleger des 2005 von MPC Capital aufgelegten Schiffsfonds MPC Santa P-Schiffe. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet sollen die MPC Santa P Schiffsfondsanleger im Spätsommer diesen Jahres über ein Sanierungskonzept der deutlich unter den Erwartungen gebliebenen Fondsschiffe abstimmen.
MPC Santa P-Schiffe: Charterraten brechen um 70 % ein
Wie das Fondstelegramm weiter berichtet ist die Sanierung der insgesamt sechs unter der Flagge der Reederei Offen fahrenden Containerschiffe (MS Santa Paola MS Santa Patricia MS Santa Philippa MS Santa Priscilla MS Santa Regina MS Santa Regula) vor dem Hintergrund der um 70 % eingebrochenen Charterraten notwendig geworden. Zudem wurde seitens der Offen Reederei als weiterer Grund der MPC Schiffsfonds Sanierung die mangelnde Bereitschaft der Gläubigerbanken auf weitere Tilgungsaussetzungen angeführt.
Unabhängig davon ob sich die MPC Santa P Schiffe Anleger mehrheitlich zu weiteren Nachschüssen werden bewegen lassen fällt ihre bisherige Fondsbilanz mehr als ernüchternd aus: So warten die MPC Santa P Schiffe Zeichner bereits seit 2009 vergebens auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen. Darüber hinaus müssten die Schiffsfondsanleger im Falle eines vorzeitigen Verkaufs ihrer Fondsanteile auf dem Zweitmarkt derzeit mit einem Verlust in Höhe von ca. 68 % des ihrerseits in die MPC Capital Santa P-Schiffe investierten Geldes rechnen.
Bei Scheitern des Sanierungsplanes droht MPC Capital Anlegern Totalverlust
Doch es könnte für die ohnehin schon Leid geprüften MPC Santa P Schiffsfonds Anleger noch schlimmer kommen: Für den Fall dass die Sanierung der MPC Santa P-Schiffe an der erforderlichen Gesellschaftermehrheit scheitern sollte droht den MPC Schiffsfonds Zeichnern sogar der Totalverlust des in die 6 MPC Vollcontainerschiffe investierten Geldes.
Um die in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können verständigen sich zahlreiche Schiffsfonds Initiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die unzähligen Schiffsfondsanleger: Neben Ausschüttungsstopps oder sogar Ausschüttungsrückforderungen werden sie dabei oftmals mittels Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anleger dabei vor die „Wahl“ gestellt: Entweder die Schiffsfondsanleger stimmen den oftmals als „freiwillig“ deklarierten Nachschussforderungen zu oder sie verweigern sich dem seitens Schiffsfonds Initiatoren nicht selten als letzten Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept. Schiffsfonds-Anlegern die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich dargelegt: Erteilen die Schiffsfonds-Anleger nämlich der geplanten auf Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen basierenden Sanierung der Fondsschiffe keine Zustimmung müssen sie – so der meist unverhohlene Tenor der Schiffsfonds Initiatoren Rundschreiben – mit der naheliegenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Anleger oftmals einhergehenden Verlust der kompletten Einlage rechnen.
Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar
Schiffsfondsanleger die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.
MPC Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene MPC Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene MPC – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene MPC Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer MPC Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.