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Schiffsfonds Krise: Phoenix Reederei meldet Insolvenz an
Veröffentlicht von Andreas Frank am 19. Juli 2012
Nicht nur die Zahl der Schiffsfonds-Insolvenzen, die mittlerweile auf 100 angestiegen ist, steigt und steigt. Auch die Zahl der Reedereien, die immer tiefer in den Abwärtsstrudel der um sich greifenden Schiffsfondskrise gezogen werden, will kein Ende nehmen. Aktuell betroffen: Die Phoenix Reederei, die eine Vielzahl von GHF Fondsschiffen bereedert. Nachdem zuvor bereits mehrere GHF Schiffsgesellschaften den Gang zum Insolvenzgericht antreten mussten, zeichnet sich für die betroffenen GHF Schiffsfonds-Anleger nun endgültig der Totalverlust ihres investierten Geldes ab.
Phoenix Reederei meldet Insolvenz an – vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
Wie das Fondstelegramm in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, wurde jetzt die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Phoenix Reederei Bereederungs GmbH & Co. KG eröffnet worden. Zur Charterflotte der 1994 gegründeten Phoenix Reederei gehören auch mehrere GHF-Fondsschiffe, die zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet haben.
Die nunmehr bekannt gewordene Insolvenz der Phoenix Reederei stellt für die betroffenen GHF Schiffsfonds-Anleger den zwischenzeitlich traurigen Höhepunkt einer scheinbar nicht enden wollenden Talfahrt dar. Bereits vor Bekanntwerden der Insolvenz der Phoenix Reederei mussten 19 – zum Teil unter der Flagge der Phoenix Reederei fahrende – GHF Fondsschiffe Insolvenz anmelden.
Im Zuge der Insolvenz der Phoenix Reederei müssen die Anleger der GHF Schiffsfonds, die bereits seit geraumer Zeit auf sicher geglaubte Ausschüttungen verzichtet haben, nun sogar mit einem Totalverlust ihrer in die GHF Fondsschiffe investierten Einlagen rechnen.
Schiffsfonds-Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit ihrer Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts einholen. Sollten Sie von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus kommen für Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb in Betracht. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung ergeben.
Nach Recherchen unserer Kanzlei wurden viele der derzeit notleidenden geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfondsbeteiligungen häufig als besonders sichere Kapitalanlage empfohlen. Auf Risiken wie den Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch die Höhe der Weichkosten wurde in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht oder nur unzureichend offengelegt. Aufgrund der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen daher gute Chancen für Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah von einem auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen und sich umfassend über die in Ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen informieren.