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Schiffsfonds Krise reißt nicht ab: Gebab MS „Luna“ meldet Insolvenz an

Veröffentlicht von Andreas Frank am 15. Januar 2013

Die Krise unter den geschlossenen Schiffsfonds will auch zu Beginn des neuen Jahres nicht abreißen. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet musste zwischenzeitlich über das Vermögen eines weiteren geschlossenen Schiffsfonds –  Gebab MS „Luna“ – die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet worden. Nach Bekanntwerden der Insolvenzanmeldung (Az.: 6 IN 3/13) müssen die Gebab Schiffsfondsanleger nun um ihr in das 2.460 TEU Containerschiff MS „Luna“ investierte Geld bangen.

Gebab MS „Luna“ bleibt hinter prognostizierten Erwartungen zurück

Wie das Fondstelegramm weiter berichtet hatte Gebab den Schiffsfonds MS „Luna“ 2003 und 2004 am Markt platziert. Laut Gebab Leistungsbilanz wurde der Schiffsfonds MS „Luna“ mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 30.422.000 00 und einem Eigenkapitalanteil in Höhe von € 10.135.000 00 aufgelegt. Zum Zeitpunkt der Erstemission betrug der Fremdkapitalanteil des Gebab Schiffsfonds MS „Luna“ € 20.287.000 00.

Gemäß der in der jüngsten Gebab Leistungsbilanz veröffentlichten Initiatoreneinschätzung war der Schiffsfonds MS „Luna“ infolge im Geschäftsjahr 2011 weit unter den prognostizierten Erwartungen zurückgebliebener Pooleinnahmen nicht mehr in der Lage den Schiffsbetrieb dauerhaft aufrechterhalten zu können. Ausschüttungen hatten die Gebab Schiffsfondsanleger laut Informationen des Portals zweitmarkt.de bereits seit dem Jahr 2009 nicht mehr erhalten.

Nachdem dann ein den Gebab Schiffsfondsanlegern auf Druck der Gläubigerbank im Herbst 2012 zur Abstimmung vorgelegtes und finanzielle Mehrbelastungen zu Lasten der Anleger vorsehendes Betriebsfortführungskonzept nicht die erforderliche Mehrheit fand blieb dem zahlungsunfähigen Schiffsfonds MS „Luna“ nur noch der Gang vor das zuständige Insolvenzgericht.

Nach Insolvenz des Gebab MS „Luna“: Schiffsfondsanleger nicht schutzlos gestellt

Sollten betroffene Gebab Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Schiffsfonds: Absolute taggenaue Verjährung nach 10 Jahren

Schiffsfonds Anleger sollten bei der Entscheidung ob sie rechtsanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen möchten stets die drohende Verjährung ihrer in Betracht kommenden Ansprüche berücksichtigen. Für Beteiligungen an Schiffsfonds die nach dem 01.01.2002 gezeichnet wurden gilt eine 10 jährige taggenaue Verjährung. So würden  beispielsweise Ansprüche aus einer am 10.04.2003 gezeichneten Fondsbeteiligung taggenau am 10.04.2013 verjähren.
Vor dem Hintergrund der in diesen Fällen bereits in Kürze taggenau zu verjähren drohenden Ansprüche ist vorliegend die umgehende Kontaktaufnahme mit einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.

Was können betroffene Gebab Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer  Gebab Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Vor dem Hintergrund der 10 jährigen absoluten taggenauen Verjährung ist – wie bereits oben dargestellt – ein rasches Handeln dringend geboten.
Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen sowie die etwaig erforderliche werdende Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen umfassend informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann