Artikel teilen:
Schiffsfonds Krise reißt nicht ab: Reederei Waller MS „Finja“ meldet Insolvenz an
Veröffentlicht von Andreas Frank am 21. März 2013
Reederei Waller MS „Finja“ meldet Insolvenz an
Die Hiobsbotschaften für Anteilseigner geschlossener Schiffsgesellschaften reißen auch im Zu Ende gehenden ersten Quartal des Jahres 2013 nicht ab: Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet musste in der vergangenen Woche abermals eine Schiffsgesellschaft – in diesem Falle die Reederei Wilfried Waller MS „Finja“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG – infolge Zahlungsunfähigkeit den Gang vor das zuständige Insolvenzgericht antreten (Az.: 12 IN 58/13).
Wie das Fondstelegramm weiter berichtet hatte die Reederei Wilfried Waller den Schiffsfonds MS „Finja“ im Jahr 2007 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 15.804.000 00 am Markt platziert. Zum Zeitpunkt der Erstemission wies der Schiffsfonds MS „Finja“ laut Angaben des Portals www.zweitmarkt.de eine Eigenkapitalquote in Höhe von 36 % bzw. € 5.785.000 00 aus.
Laut Fondstelegramm hatte das zuständige Amtsgericht Cuxhaven bereits am vergangenen Freitag den 15.03.2013 die vorläufige Zwangsverwaltung über das Vermögen der Reederei Wilfried Waller MS „Finja“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG angeordnet. Nach der nun bekannt gewordenen Insolvenz des in den Multipurpose Bulker MS „Finja“ investierenden Reederei Waller Schiffsfonds müssen dessen Anleger nun mit dem Totalverlust ihrer Einlage rechnen.
Reederei Waller MS „Finja“ Insolvenz: Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Reederei Waller MS „Finja“ Schiffsfonds -Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Reederei Waller Schiffsfonds -Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anlegern vertretenen Kanzlei zufolge wurden etliche Anteile geschlossener Schiffsbeteiligungen über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Chancen auf Schadensersatz haben jedoch nicht nur Schiffsfonds Anleger die die Beteiligung an den jeweiligen Schiffsgesellschaften über eine Bank vermittelt bekommen haben. So konnte unsere Kanzlei im vergangenen Jahr für Anleger geschlossener Fonds bereits ebenfalls Urteile gegen in die Vermittlung eingebundene Finanzvertriebe erstreiten.
Was können betroffene Reederei Waller Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer Reederei Waller Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung zu treten und sich über die in Ihrem Falle bestehenden rechtlichen Optionen zu informieren.