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Schiffsfonds-Krise trifft auch Harren & Partner „PROJECT CARRIER I“
Veröffentlicht von Nursel Orhan am 24. Juli 2018
Konzeption und aktuelle Situation des Fonds
Der H & P „PROJECT CARRIER I“ ist ein Dachfonds der Harren & Partner Gruppe. Gegenstand des Dachfonds ist die Beteiligung an einem 11.000 tdw Dock-, RoRo- und Schwergutschiff, der MS „Combi Dock I“ und einem 10.000 tdw Schwergutschiff, der MS „Palmerton“. Das Gesamtinvestitionsvolumen des Schiffsfonds H & P „PROJECT CARRIER I“ beträgt € 101.150.000,-. Das Eigenkapital der Anleger sollte planmäßig € 38.900.000,- und das Darlehen € 61.250.000,- betragen. Die Fremdfinanzierungsquote lag somit bei 61,16 %. Die Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme in Höhe von € 20.000,- beteiligen. Beabsichtigt war, das Darlehen aus dem Betrieb der Schiffe zu bedienen. Die Anleger sollten regelmäßig hohe Ausschüttungen erhalten. Für die Zeit ab 2010 waren Ausschüttungen in Höhe von 8 % prognostiziert, die im Verlauf der Folgejahre auf 16 % ansteigen sollten. Nach einer Laufzeit von etwa neunzehn Jahren sollte durch den Veräußerungserlös der Schiffe der Gesamtmittelrückfluss für die Anleger bei ca. 273 % liegen. Das Schiff MS „Combi Dock I“ hatte zu Beginn einen Festchartervertrag bei K/S Combi Lift über achtundvierzig Monate mit einer Charterrate in Höhe von € 29.750 pro Tag; das Schiff MS „Palmerton“ hatte einen Festchartervertrag über achtzehn Monate mit einer Charterrate in Höhe von € 17.500 pro Tag. Aufgrund der anhaltenden Schifffahrtskrise sind die Charterraten und die Schiffswerte stark gesunken.
Die problematische Wertentwicklung des Fonds lässt sich unschwer den Geschäftsberichten entnehmen. Der Fonds ist mittlerweile in Schieflage geraten und kann die im Fondsprospekt vorgesehenen Ausschüttungen nicht erbringen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden Ausschüttungen in Höhe von ca. 20 % an die Anleger ausbezahlt. Die letzte Ausschüttung erfolgte im Jahr 2012. Seitdem warten die Anleger auf ihr investiertes Geld. Im Mai 2014 wurde ein Betriebsfortführungskonzept umgesetzt, um den Schiffsbetrieb weiter fortführen zu können und einen Notverkauf der Schiffe abzuwenden. Durch Verhandlungen mit den finanzierenden Banken konnten Tilgungsstundungen erreicht werden. Im Rahmen des Betriebsfortführungskonzeptes wurden den Anleger nahegelegt, die bisher erhaltenen Auszahlungen zurück zu bezahlen und von Sonderkonditionen des Fortführungskapitals zu profitieren. Die Einnahmen aus dem Betrieb der Schiffe sind sehr gering und werden primär für die Bedienung des sehr hohen Schiffshypothekendarlehens verwendet. Zudem sind die Schiffswerte nach Angaben von unabhängigen Gutachtern stark gesunken. Nach wie vor herrscht eine schwierige Marktsituation. Somit ist unübersehbar, dass sich die Anleger bei diesem Fonds auf den Verlust des größten Teils ihres investierten Geldes einstellen müssen – es droht ein Totalverlust. Auf dem Handelsportal www.zweitmarkt.de werden die Anteile nicht mehr gehandelt (Stand 23.07.2018).
Was können betroffene Anleger tun?
Sollten Anleger beim Erwerb des Schiffsfonds Harren & Partner „PROJECT CARRIER I“ von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken eines geschlossenen Fonds aufgeklärt worden sein, bestehen gute Chancen auf Schadensersatz. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratenden Banken und Vertriebe beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren bzw. Provisionen offenlegen müssen. Es handelt sich bei dieser Kapitalanlage um eine unternehmerische Beteiligung mit erheblichen Risiken.
Einladung zur Telefonkonferenz der Anlegergemeinschaft Harren & Partner „PROJECT CARRIER I“
Am 26. Juli 2018 findet um 18.30 Uhr eine Telefon- und Webkonferenz für die Anleger des Schiffsfonds Harren & Partner „PROJECT CARRIER I“ statt. Wir möchten den betroffenen Anlegern die Situation dieses Fonds erläutern, Handlungsoptionen aufzeigen und über die Möglichkeit zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen informieren.
Anlegern dieses Fonds empfehlen wir, an dem Informationsaustausch im Rahmen der Telefon- und Webkonferenz teilzunehmen und ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen. Sie können hierzu auch sehr gerne unseren Online-Fragebogen benutzen.
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann: Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 28 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche, teils höchstrichterliche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über achtzehntausend Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.
In der Handelsblatt-Publikation „Die Elite der Vermögensverwalter im deutschsprachigen Raum 2018“ der Elite Report Edition wurde die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann in die Liste der empfohlenen Anlegerschutzkanzleien in Deutschland aufgenommen.