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Schiffsfonds-Krise: Was geschädigte Anleger jetzt tun können
Veröffentlicht von Andreas Frank am 17. Februar 2012
Nahezu täglich werden Anleger geschlossener Schiffsfonds mit Hiobsbotschaftern ihrer in Schräglage geratenen Schiffsbeteiligungen konfrontiert: Deutlich unter den Erwartungen gebliebene Charterraten fehlende Kapazitätsauslastung Insolvenz der Fondsschiffe aber auch hohen Wechselkursschwankungen unterliegende Fremdwährungskredite sind nur einige der Gründe für den Sog in die Tiefe vieler in den letzten Jahren aufgelegter Schiffsfonds. Viele der sich ausgebliebenen Ausschüttungen hohen Nachschussforderungen und sogar dem Totalverlust ihrer Einlage gegenüber sehenden Schiffsfondsanleger stellt sich daher die Frage welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen den mit der Schiffsfondsanlage erlittenen Schaden zu kompensieren.
Schiffsfonds-Krise: Viele Schiffs- und Flottenfonds über Banken vertrieben
In vielen Fällen wurden Schiffs- und Flottenfonds über Banken, meist die Hausbank, vertrieben. Dabei wurden die Schiffsfondsbeteiligungen als besonders sichere Kapitalanlage empfohlen. Auf Risiken wie den Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch die Höhe der Weichkosten wurde in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht oder nur unzureichend offengelegt. Aufgrund der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bestehen daher in diesen Fällen gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Schiffsfonds-Krise: Bei Vertrieb über Bank gute Erfolgsaussichten für geschädigte Schiffsfondsanleger
Geschädigte Schiffsfonds-Anleger, die von Bankberatern beraten wurden, haben in der Regel gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Diese zielen darauf ab, so gestellt zu werden, als ob das Geschäft nie abgeschlossen worden wäre. Dies bedeutet, dass der Schiffsfondsanleger sein eingezahltes Geld zurückerhält und der Schiffsfondsanleger im Gegenzug die Beteiligung an die beratende Bank zurückgibt.
Aufgrund dieser guten Erfolgsaussichten für Anleger geschlossener Schiffsfonds, die ihre Beteiligung über eine Bank erworben haben bzw. von einer Bank beraten wurden, bieten wir diesen Schiffsfondsanlegern eine kostenlose Prüfung ihres Falles anhand des folgenden Fragebogens an.