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Schiffsfonds: OLG München urteilt zugunsten eines geschädigten Anlegers

Veröffentlicht von Christopher Kress am 03. Mai 2021

Entscheidung-Richterhammer

Unsere Kanzlei hat ein Urteil für einen geschädigten Anleger vor dem Oberlandesgericht München erstritten (Urteil vom 19.04.2021, Az. 3 U 196/20). Zuvor hatte das Landgericht München noch zu Ungunsten unseres Mandanten entschieden. Diese Entscheidung war unserer Meinung nach sowohl formell als auch inhaltlich fehlerhaft, was das OLG München mit seinem Urteil bestätigte. Das LG München muss sich nun erneut mit dem Sachverhalt befassen.
Im Fall ging es um Beteiligungen an den geschlossenen Schiffsfonds König & Cie. – Renditefonds 77 „Produktentanker-Fonds V“ und König & Cie. – Renditefonds 76 „MS King Robert“. Beide Gesellschaften meldeten einige Jahre nach Zeichnung Insolvenz an. Unser Mandant macht Schadensersatzansprüche aus Beraterhaftung und Prospekthaftung geltend. Die Beraterin der Kapitalanlagen hatte unseren Mandanten unter anderem nicht über die Höhe der Provisionen aufgeklärt, die im Zuge der Vermittlung flossen.

Haftung für Prospektfehler, Kick-Backs, falsche Beratung

Sollten Anleger geschlossener Fonds von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen Fonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich somit zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Unser Angebot: Kostenfreie Ersteinschätzung

Wir beraten und vertreten Fondsanleger bundesweit seit 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Wer eine Fondsbeteiligung gezeichnet hat und dabei falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadenersatz. Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung für Ihre geschlossenen Fondsbeteiligungen. Füllen Sie unseren Online-Fragebogen aus und lassen Sie ihn uns  mitsamt den erbetenen Unterlagen zukommen. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.

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