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Schrottimmobilien: Sparkasse Bayreuth zur vollständigen Rückabwicklung verurteilt
Veröffentlicht von Andreas Frank am 28. Mai 2010

In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil hat das Landgericht Bayreuth am 12.05.2010 die Sparkasse Bayreuth zur Rückabwicklung des Anlagegeschäfts verurteilt.
Schrottimmobilien: Sparkasse Bayreuth verurteilt – Sachverhalt und Entscheidung
Die Kläger erwarben im Jahr 1992 eine Eigentumswohnung in Bayreuth „Roter Hügel“ am Bodenseering und finanzierten diese über die damalige Rechtsvorgängerin der Beklagten, die Stadtsparkasse Bayreuth. Dabei wurde den Klägern auch die Finanzierung der von ihnen erworbenen Schrottimmobilie durch den eingeschalteten Strukturvertrieb angeboten und vermittelt. Mit ihrer Klage verlangen die Kläger von der beklagten Bank Schadensersatz wegen Aufklärungsverschuldens im Zusammenhang mit dem Erwerb der sog. Schrottimmobilie.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine kreditgebende Bank bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen (Schrottimmobilien bzw. Steuersparimmobilien) zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, über die Risiken des finanzierten Geschäfts aufzuklären. Eine Aufklärungspflicht der Bank besteht aber u.a. dann, wenn sie einen erkennbaren konkreten Wissensvorsprung gegenüber dem Darlehensnehmer hat. Ein solcher Wissensvorsprung der finanzierenden Bank wird vermutet, wenn Verkäufer oder Vermittler und Bank in institutionalisierter Weise zusammenwirken (BGH, Urteil vom 16.05.2006, Az.: XI ZR 6/04).
Das Landgericht Bayreuth hat nunmehr entschieden, dass die Sparkasse Bayreuth im vorliegenden Fall zur Aufklärung der Anleger verpflichtet war, da ein arbeitsteiliges Zusammenwirken zwischen dem Vertrieb und der Beklagten als Bank vorlag. Aufgrund der Vielzahl der Darlehensvergaben der Beklagten im Objekt Bayreuth „Roter Hügel“ am Bodenseering und der Vorgehensweise des Vertriebs bejahte das LG Bayreuth ein Vertriebssystem zwischen dem Vermittler und der beklagten Bank.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Anleger der o.g. Steuerspar- bzw. Schrottimmobilie durch unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt (insbesondere Werthaltigkeit sowie hohe Innenprovisionen) arglistig getäuscht wurden und die beklagte Bank hiervon Kenntnis hatte. Nach dem Ergebnis der umfangreichen Beweisaufnahme, in der u.a. weitere Eigentümer des Objekts Bayreuth „Roter Hügel“ am Bodenseering sowie Vertriebsmitarbeiter den Vortrag der Kläger bestätigten, stand für das Gericht fest, dass sich die Bank aufgrund ihres institutionellen Zusammenwirkens mit dem Vermittler schadensersatzpflichtig gemacht hat.
Demnach können die Kläger von der beklagten Bank die vollständige Rückabwicklung des von ihnen getätigten Anlagegeschäfts verlangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fazit zum Urteil
Wird der Erwerber einer Schrottimmobilie oder einer Steuersparimmobilie durch unrichtige Angaben des Verkäufers oder Vermittlers arglistig getäuscht, haftet das Kreditinstitut, soweit ihm die Kenntnis der arglistigen Täuschung vorzuwerfen ist. Sofern, wie im vorliegenden Fall, ein institutionalisiertes Zusammenwirken zwischen dem Verkäufer/Vermittler und dem Kreditinstitut zu bejahen ist, greift zudem die Beweislastumkehr zu Lasten des Kreditinstituts ein. D.h. das Kreditinstitut muss beweisen, dass es von der arglistigen Täuschung des Erwerbers keine Kenntnis hatte.
Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt
Geschädigten Erwerbern von Schrottimmobilien bzw. Steuersparimmobilien wird empfohlen, die für sie in Betracht kommenden rechtlichen Optionen rechtzeitig anwaltlich prüfen zu lassen. Insbesondere im Hinblick auf die drohende absolute Verjährung möglicher Ansprüche zum 31.12.2011 raten wir betroffenen Anlegern, mit der Prüfung ihrer Ansprüche nicht länger zu zögern, da ansonsten mögliche Ansprüche verloren gehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch außergerichtliche Vergleichsverhandlungen mit der Bank Zeit in Anspruch nehmen.
Für weitere Informationen bzw. eine individuelle Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten stehen wir Ihnen gerne über unser Kontaktformular zur Verfügung.