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Schutz von Versicherungsnehmern bei unrechtmäßigen Beitragsanpassungen
Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 02. Mai 2024
In einem von der Kanzlei AKH-H vertretenen Fall zur Rückforderung unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen hat das Landgericht Berlin II entschieden, dass einem Versicherungsnehmer der DKV Deutsche Krankenversicherung AG ein Rückzahlungsanspruch in Höhe von rund 1.150,- Euro nebst Zinsen zusteht (Urteil vom 08.04.2024, Az. 23 O 189/22, noch nicht rechtskräftig).
Kernpunkte des Falls und Entscheidung des Gerichts
Unser Mandant ist privat krankenversichert im Tarif BS9 der DKV. Im Laufe der Jahre wurden die monatlichen Prämien mehrfach angepasst. Nach Ansicht unseres Mandanten entsprachen einige dieser Anpassungen formell nicht den gesetzlichen Vorgaben. Er verlangte die Rückzahlung der aus seiner Sicht seit Januar 2019 unzulässig erhöhten Beiträge.
Das Landgericht Berlin II entschied, dass die Beitragsanpassung zum 1. April 2017 formell fehlerhaft war, weil die mitgeteilten Gründe nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten. Die Anpassung war daher rückwirkend unwirksam. Der Kläger hatte daher Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge, die er aufgrund dieser spezifischen Anpassung von Januar 2019 bis März 2020 gezahlt hatte. Dies entspricht einem Betrag von 1.141,35 Euro zuzüglich Zinsen.
Die Entscheidung macht deutlich, dass Versicherer die Gründe für Beitragsanpassungen klar und nachvollziehbar darlegen müssen, um rechtmäßig zu sein. Versicherungsnehmern ist zu empfehlen, Beitragsanpassungen kritisch zu prüfen und bei unzureichender Begründung gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.
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