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Steuersparmodell Medienfonds

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 24. Februar 2006

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Hohe Steuerersparnisse und die Aussicht, an einer Filmproduktion der Traumfabrik Hollywood beteiligt zu sein, machen seit einigen Jahren die Attraktivität von Medienfonds aus. Der Anleger beteiligt sich an einem Medienfonds als Kommanditist, was ein sehr hohes unternehmerisches Risiko bedeutet. Die Beteiligung an einem Medienfonds eignet sich eigentlich nur für Anleger, deren Steuersatz so hoch ist, dass sie von den Verlustzuweisungen der Medienfonds profitieren.

Die Investoren erkaufen sich die Steuervorteile allerdings mit enormen Risiken. Der Markt ist auch für Außenstehende sehr schwer zu durchschauen. Die verschiedenen Verträge und Konstruktionen, die die Fondsinitiatoren mit ihren Geschäftspartnern abgeschlossen haben, können von den wenigsten Anlegern durchschaut werden. Auch der Publikumsgeschmack ist schwer einzuschätzen und bei einem Flop ist ein Totalverlust möglich.

Steuersparmodell Medienfonds: Viele Initiatoren können ihre Prognosen nicht einhalten

Auch mit dem Finanzamt gibt es immer wieder Probleme. Seit 2003 können Investoren nur dann bis zu 100 % ihrer Einlage im ersten Jahr steuerfrei mit anderen Einkünften verrechnen, wenn sie den Status eines Produzenten haben. Die Durchsetzung des Produzentenstatus der Investoren ist bei der Zusammenarbeit mit US-Studios nicht immer einfach. Die Investoren haben erst sehr spät Gewissheit, ob die im Beteiligungsjahr zugewiesenen Verluste zu Recht geltend gemacht wurden. Erst drei bis vier Jahre nach der Schließung des Fonds führt das Finanzamt eine Betriebsprüfung durch. Erst wenn die Betriebsprüfung keine Beanstandungen ergibt, können die Anleger sicher sein, dass sie die Verlustzuweisungen für das erste Jahr zu Recht geltend gemacht haben. Ein weiteres Problem sieht die Finanzverwaltung bei Fonds, die mit besonderen Sicherheiten als Garantiefonds werben. Durch die Absicherung des Kommanditkapitals kann der Status einer unternehmerischen Beteiligung verloren gehen.

Ersteinschätzung für Ihren Fall

Die Beteiligung an einem Medienfonds ist eine riskante unternehmerische Beteiligung. Eine Fremdfinanzierung erhöht noch zusätzlich das Risiko der Anleger. Häufig werden die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken dieser Anlageform beraten.

Im Rahmen einer anwaltlichen Beratung kann schnell geklärt werden wer die richtigen Anspruchsgegner sind und welche Möglichkeiten der Geltendmachung bestehen. Im Vorfeld einer Beratung durch den Anwalt kann dieser die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung vornehmen und klären inwieweit sie den Fall übernehmen wird. Aber auch für diejenigen Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen kann versucht werden zu einer außergerichtlichen Lösung zu gelangen um einen möglicherweise teureren und mit höheren Risiken verbundenen Gerichtsprozess zu vermeiden.

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