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Urteil zu KGAL Timber Class 1, TIP 33 und European Infrastructure 1: Commerzbank unterliegt vor LG Nürnberg-Fürth

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 27. März 2015
Aktualisiert am 17. Januar 2025
Entscheidung-Richterhammer

Mit Urteil vom 24.03.2015 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Commerzbank AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 37.538,55 € verurteilt. Hintergrund des Rechtsstreits waren insgesamt drei Beteiligungen: An dem geschlossenen Immobilienfonds Tomorrow Income Portfolio 33, dem geschlossenen Waldfonds KGAL Timber Class 1 GmbH & Co. KG und dem geschlossenen Infrastrukturfonds KGAL European Infrastructure Nr. 1.

Urteil zu KGAL Timber Class 1, TIP 33 und European Infrastructure 1: Sachverhalt zum Urteil

Die Klägerin machte im Hinblick auf die drei Beteiligungen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospekthaftung geltend. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Commerzbank AG die Klägerin nicht ordnungsgemäß über aufklärungspflichtige Rückvergütungen, sogenannte Kick-Backs, aufgeklärt hat. Der Commerzbank sei es nicht gelungen, die Vermutung aufklärungspflichtigen Verhaltens und damit die Kausalität der Pflichtverletzung für die Anlageentscheidung zu widerlegen. In den Entscheidungsgründen führte das Gericht aus, dass ein bloßer Hinweis auf den Ausgabeaufschlag für eine ordnungsgemäße Aufklärung nicht ausreiche. Es stellte fest, dass ein solcher Hinweis nur dann ausreichend sein könne, wenn die Bank über den Ausgabeaufschlag hinaus keine weiteren Rückvergütungen erhalten habe und der Kunde darauf hingewiesen worden sei, dass der Ausgabeaufschlag der Bank zufließe.

Gegen das Urteil kann die Commerzbank innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Nürnberg einlegen.

Fazit zum Urteil

Auch diese Entscheidung stärkt die Rechte geschädigter Anleger. Gerade bei Beratungen durch Banken und Sparkassen bestehen aufgrund der Verpflichtung zur ungefragten Aufklärung über an sie fließende Provisionen entsprechend gute Erfolgsaussichten.

Was können betroffene Fonds-Anleger jetzt tun?

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