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UDI Gläubigersammlungen zu Festzins 10 und 13 lassen drängendste Frage offen

Veröffentlicht von Andreas Frank am 16. Januar 2023

Veranstaltung-Stühle

Am Dienstag, den 10.01.2023, fanden die Gläubigerversammlungen zu den UDI Nachrangdarlehen  UDI Festzins 10  UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und UDI Festzins 13 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG vor dem Insolvenzgericht in Leipzig statt. Unsere Kanzlei nahm an beiden UDI Versammlungen teil, um die Interessen der unsererseits vertretenen UDI Gläubiger*innen wahrzunehmen.

UDI Gläubigerversammlungen zu UDI Festzins 10 und 13 finden als Widerholungstermin statt

Die beiden UDI Gläubigerversammlungen hätten ursprünglich bereits im vergangenen Jahr stattfinden sollen. Wie im Jahr 2021 bereits der Fall, kam es jedoch infolge zahlreicher erst kurzfristig eingereichter Forderungsanmeldungen zu Verzögerungen bei der Auszählung und Bewertung der übermittelten UDI Vollmachten. Das mit dem Insolvenzverfahren der beiden UDI Nachrangdarlehen betraute Insolvenzgericht Leipzig hatte sich hieraufhin veranlasst gesehen, die beiden ursprünglich auf den 18.11.2022 terminierten Gläubigerversammlungen auf den 10. Januar 2023 zu verschieben.

UDI Gläubigerversammlungen lassen drängendste Frage unbeantwortet

Auf den UDI Gläubigersammlungen konnten zwar erneut die notwendigen Formalien für die Fortsetzung des Insolvenzverfahrens geregelt werden: So wurden sowohl der zuständige Insolvenzverwalter – Dr. Wallner – in dessen Amt bestätigt und die verantwortlichen Gläubigerausschüsse gewählt.

Allerdings konnte die nach unserer Erfahrung unter den UDI Gläubiger*innen am meisten kursierende Frage – Wann und wenn ja, in welcher Höhe Zahlungen zu erwarten sind – nur unzureichend bzw. gar nicht beantwortet werden.

Insolvente UDI Nachrangdarlehen: Schadensersatzansprüche bieten Chancen

Wir empfehlen neben der Sicherung der Ansprüche im Insolvenzverfahren auch die Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung sowie der Ansprüche wegen Vertragsverletzungen durch die Verantwortlichen. Es ist möglich und auch notwendig, verschiedene  Ansprüche der Anleger*innen in alle Richtungen gleichzeitig zu verfolgen. Beide Vorgehen – Schadensersatz und Insolvenzverfahren – schließen sich nicht gegenseitig aus und können parallel durchgeführt werden.

Zahlreichen UDI Zeichnern und Zeichnerinnen wurden die UDI Nachrangdarlehen über unabhängige Finanzdienstleister und Vertriebsfirmen als sichere und gewinnbringende Kapitalanlage vermittelt. Im Falle von Beratungs- und/ oder Aufklärungsmängeln hinsichtlich der beim Erwerb von UDI Nachrangdarlehen bestehenden Risiken haben Betroffene die Möglichkeit, die betreffenden Beratungsfirmen bzw. deren Haftpflichtversicherer in Regress zu nehmen.

Hinzu kommen Ansprüche wegen Vertragsverletzungen durch die Verantwortlichen. Wurden die im Prospekt zugesicherten Vorgaben im Hinblick auf die Auswahl der Projekte und die Besicherung korrekt umgesetzt? Wurde der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Wirksamkeit der Nachrangklauseln Beachtung geschenkt? Bei vielen insolventen UDI Nachrangdarlehen bestehen nach unserer Prüfung Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Geschäftsführer, bei denen eine D+O Versicherung besteht und ggfs. auch gegen den Steuerberater.

UDI Nachrangdarlehen: Kostenfreie Ersteinschätzung

Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche und Möglichkeiten können Sie unseren Fragebogen online ausfüllen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

Online-Formular

Bei weiteren Fragen zum Thema UDI Insolvenz sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

Kontaktformular

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann