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UDI Gläubigerversammlungen zu Festzins Nachrangdarlehen lassen Geschädigte ratlos zurück

Veröffentlicht von Andreas Frank am 16. November 2021

Veranstaltung-Stühle

Am 5. und am 12.11.2021 fanden am Insolvenzgericht Leipzig Gläubigerversammlungen für insgesamt sechs insolvente UDI Gesellschaften statt. Unsere Kanzlei war an beiden Terminen vor Ort, um dort die Interessen unserer Mandanten zu vertreten. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte der UDI Gläubigerversammlungen zusammengefasst.

Die wenigen Privatgläubiger, die nicht im Vorfeld deren Stimmrecht an eine der zahlreich vertretenen Anlegerkanzleien abgetreten und sich persönlich auf den Weg nach Leipzig aufgemacht hatten, blieben nach Ende der oftmals mehrere Stunden dauernden uns sich primär an spezifischen insolvenzrechtlichen Verfahrensfragen abarbeitenden Versammlungen ratlos zurück. Keine der betreffenden UDI Festzins Gläubigerversammlungen offenbarte diesen UDI Festzins Geschädigten eine Antwort auf deren sie am meisten beschäftigende Frage: Wie komme ich an mein in die jeweilige UDI Festzins Gesellschaft investierte Geld?

UDI Gläubigerversammlungen: Zwei Termine verschoben

Für den Termin am 05.11.2021 waren Gläubiger*innen folgender UDI Festzins Nachrangdarlehen geladen:

  • UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG

Infolge der am ersten Verhandlungstag durchgeführten Auszählung noch kurzfristig eingereichter Stimmrechtsvollmachten verzögerte sich der Beginn der ersten Versammlung derart, dass die Gläubigerversammlung im UDI Festzins VIII auf den 03.12.2021 und die Gläubigerversammlung im UDI Festzins VI auf den 10.12.2021 verschoben werden mussten.

Die am 12.11.2021 terminierten Gläubigerversammlungen fanden statt für

  • UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG

Bericht des Insolvenzverwalters lässt UDI Geschädigten wenig Hoffnung

Im Rahmen dessen ausführlichen Berichts zeichnete  der für alle Verfahren bestimmte Insolvenzverwalter Dr. Wallner ein wenig hoffnungsreiches Bild für die betroffenen UDI Festzins Gläubiger*innen.

Charakteristisch für alle behandelten UDI Festzins Nachrangdarlehen sind demnach deren mangelnde Liquidität und eine lediglich ein Gesamtvolumen in Höhe von 2,5 Mio. EUR abdeckende D&O – Versicherung. Vor dem Hintergrund, dass die genannte Deckungssumme alle UDI Gesellschaften umfasst, dürfte selbige nicht einmal ansatzweise ausreichen, um die mehrere Millionen umfassenden Forderungen der UDI Gläubiger zu bedienen. Ob und wenn in welcher Höhe, sich die im Bericht des Insolvenzverwalters darüber hinausgehenden aufgezeigten Ansprüche aus Organhaftung gegen die alten sowie  den jetzigen Geschäftsführer der UDI Festzins  Gesellschaften realisieren lassen werden, ließ der Insolvenzverwalter in dessen Bericht offen.

UDI Gläubigerversammlungen bestätigen Insolvenzverwalter und wählen fünfköpfigen Gläubigerausschuss

Nach Abschuss des jeweiligen Berichts erfolgten die Wahlen des Insolvenzverwalters. Der bisherige Insolvenzverwalter Dr. Wallner wurde hierbei in allen stattgefundenen UDI Festzins Gläubigerversammlungen mehrheitlich bestätigt. Nachdem zwei der ursprünglich drei Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses deren Kandidatur zurückgezogen hatten, wurde in allen sechs Gläubigerversammlungen ein fünfköpfiger Gläubigerausschuss gewählt.

Prüftermin in UDI Festzins Gläubigersammlungen: Projekt Matterhorn polarisiert

Im Rahmen des jeweils den Abschluss der jeweiligen UDI Festzins Gläubigerversammlungen bildenden Prüfungstermins wurde die Frage nach der Anerkennung der aus dem umstrittenen Matterhorn Projekt stammenden Vollmachten unter den anwesenden Versammlungsteilnehmern kontrovers diskutiert. Mehrheitlich sprachen sich die anwesenden Nachrangdarlehensgeber bzw. die bevollmächtigen Gläubigervertreter für eine Begrenzung dieser Stimmen auf einen Anteil in Höhe von 25 % aus.

Was können UDI Geschädigte jetzt unternehmen?

Nach den UDI Gläubigerversammlungen stellt sich für die betroffenen UDI Festzins Nachrangdarlehensgeber*innen nun die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, um zumindest einen Teil des in die jeweiligen UDI Festzins  Nachrangdarlehen investierten Geldes zurückzuerlangen. Wie bereits ausgeführt, haben die durchgeführten Gläubigerversammlungen die betroffenen und auf der Suche nach Antworten sich befindenden UDI Festzins Gläubiger oftmals ratlos zurückgelassen.

Betroffene UDI Festzins Gläubiger sollten sich – wie oben ausgeführt – nicht allein auf den Ausgang des Insolvenzverfahrens beschränken. Vielmehr regen wir an, sämtliche Ihrerseits darüber hinausgehende Ansprüche umfassend überprüfen zu lassen. Wurden Ihnen die UDI Festzins Nachrangdarlehen  auf Anraten eines externen Vertriebs oder Finanzdienstleisters vermittelt und wurden sie von diesen Stellen nicht bzw. nicht hinreichend über die spezifischen Risiken der UDI Festzins Nachrangdarlehen aufgeklärt, bestehen etwaige Ansprüche aus Vermittler- bzw. Beraterhaftung. Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung handelt es sich erfahrungsgemäß um die effektivste Möglichkeit der Schadenskompensierung für betroffene Anleger*innen und zwar unabhängig von einem parallel laufenden Insolvenzverfahren.

Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche und Möglichkeiten füllen Sie bitte unsere Online-Formular aus. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren individuellen Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

Zur kostenfreien Ersteinschätzung

Bei weiteren Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

Kontaktformular

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann