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Unwirksame PKV-Beitragserhöhung der Landeskrankenhilfe: Klägerin erhält Beiträge zurück

Veröffentlicht von Christopher Kress am 12. Oktober 2023

Waage-Justitia

In einem von unserer Kanzlei vor dem Landgericht Lüneburg erstrittenen Urteil im Rahmen der Rückforderung von Beitragserhöhungen gegen die private Krankenversicherung Landeskrankenhilfe V.V.a.G (LKH) erhält die Klägerin die auf die Beitragserhöhung zum 01.01.2018 und 01.01.2019 in zwei Tarifen gezahlten Beiträge zurück (Urteil vom 10.10.2023, Az. 5 O 168/23, noch nicht rechtskräftig).

Beitragserhöhung zurück von der Landeskrankenhilfe: Darum ging es im Fall

Unsere Mandantin ist seit vielen Jahren bei der LKH privat krankenversichert. Die Versicherung hat mehrere Prämienerhöhungen vorgenommen, die unsere Mandantin regelmäßig und vollständig bezahlt hat. Eine Prüfung durch unsere Kanzlei ergab, dass die Beitragsanpassungen bzw. -änderungen in der Vergangenheit unwirksam waren. Die Versicherungsnehmerin forderte daher die Beitragserhöhungen gerichtlich zurück.

Vor Gericht ging es vor allem auch um die Frage, wann welche Beitragserhöhung stattgefunden hat. Die LKH stellte sich auf den Standpunkt, dass keine Beitragserhöhung stattgefunden habe, obwohl aus den Versicherungsscheinen eine entsprechende Erhöhung ersichtlich ist. Die Erhöhung beruhe auf einer Änderung des LKH-Nachlasses.

Wir konnten dem Landgericht Lüneburg überzeugend darlegen, dass die Beitragserhöhungen ohne ausreichende Begründung erfolgt sind, da die gesondert ausgewiesenen Tarifbeiträge auch wegen der Änderung des LKH-Nachlasses nicht dauerhaft erhöht werden dürfen. Es konnte auch nachgewiesen werden, dass der LKH-Nachlass auf nicht eingereichten Arztrechnungen beruht und daher eine dauerhafte Erhöhung des Tarifbeitrages nicht gerechtfertigt werden kann.

Im Ergebnis erhält die Klägerin bezahlte Beitragserhöhungen zum 01.01.2018 und 01.01.2019  in dem  Tarif 105 und dem Tarif 300 zurück.

Unwirksame PKV-Beitragserhöhung: Kostenfreie Prüfung für Ihren Fall

Die Entwicklung vor den Gerichten zeigt, dass es sich lohnt, eine Rückforderungsklage einzureichen, da die Begründungsschreiben oftmals unzureichend erfolgt sind. Es  ist wichtig, die Beitragserhöhungen im Vorfeld genau zu prüfen, damit eruiert werden kann, ob sich eine Klage für Privatversicherte lohnt. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

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