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Unwirksame PKV-Beitragserhöhungen: Urteil gegen Signal Iduna

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 21. Dezember 2023

Waage-Justitia

In einem Verfahren zur Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung hat das Landgericht Bonn festgestellt, dass die Signal Iduna Krankenversicherung a.G. Beitragsanpassungen teilweise nicht ordnungsgemäß begründet hat und den Versicherer zur Rückzahlung der Beitragserhöhungen verurteilt (Urteil vom 15.12.2023, Az. 410156/22, noch nicht rechtskräftig).

Urteil gegen Signal Iduna: Versicherungsnehmer erhält rund 1900,- Euro zurück

Unser Mandant ist seit vielen Jahren bei der Signal Iduna privat krankenversichert. In den Jahren 2017, 2018 und 2020 nahm die Versicherung im Tarif „Esprit“ Beitragserhöhungen vor, die er regelmäßig und vollständig zahlte. Nach Prüfung durch unsere Kanzlei machte der Versicherungsnehmer die Beitragserhöhungen gerichtlich geltend.

Das Landgericht Bonn hat festgestellt, dass die Beitragsanpassungen für 2017 und 2018 formell unwirksam sind. Die Unwirksamkeit ergab sich daraus, dass der Versicherer die Voraussetzungen für die Prämienerhöhung – insbesondere das Überschreiten eines festgelegten Schwellenwertes – in den Erhöhungsschreiben nicht klar kommuniziert hatte.

Das Urteil zeigt, dass Versicherungen bei Beitragsanpassungen transparent und klar kommunizieren müssen und dass Versicherte Beitragserhöhungen erfolgreich zurückfordern können, wenn diese nicht ausreichend begründet sind.

Kostenfreie Ersteinschätzung zu Beitragserhöhungsschreiben

Wenn Sie Fragen zu dem Urteil haben oder unsicher sind, ob eine Beitragsanpassung in Ihrem Fall rechtmäßig ist, zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Zudem machen wir für unsere Mandant*innen Auskunftsansprüche geltend und fordern die Schreiben der Versicherungen über die Beitragserhöhungen an. Sie können die Schreiben auch selbst formlos bei Ihrer Versicherung anfordern, denn Versicherungsnehmer*innen haben einen Anspruch auf vollständige Auskunft über die letzten zehn Jahre.

Für eine individuelle Prüfung, ob eine Rückforderung der Beitragserhöhungen in Ihrem Fall möglich ist, benötigen wir

  • die Mitteilungen Ihrer Versicherung über Beitragserhöhungen (meist bezeichnet als Nachtrag zum Versicherungsschein).

AKH-H Rechtsanwälte: Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

  • Kostenfreie Prüfung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer PKV (maximal zehn Jahre zurück)
  • Kostenlose Berechnung der möglichen Rückzahlung
  • Kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung, außergerichtlich und vor Gericht

Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall

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