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Unzulässige PKV Beitragserhöhung: Urteil gegen SDK Süddeutsche Krankenversicherung
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 26. Juli 2022
Unsere Kanzlei hat erneut ein Urteil wegen unzulässiger PKV-Beitragserhöhungen erstritten. Das Landgericht Verden hat die SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G. zur Rückzahlung unzulässiger Beitragsanpassungen verurteilt (Urteil vom 25.07.2022, Az. 8 O 315/21, noch nicht rechtskräftig). Gerichte bestätigen immer häufiger, dass viele Tariferhöhungen unwirksam sind. Auch das aktuelle Urteil zeigt erneut, dass privat Versicherte ihr Geld erfolgreich zurückfordern können.
Urteil gegen SDK Süddeutsche Krankenversicherung: Darum ging es
Unser Mandant unterhält bei der SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G. eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Im Rahmen der Vertragslaufzeit erfolgten mehrere Beitragserhöhungen, die unser Mandant monatlich an die SDK bezahlte. Die Beitragserhöhungen kündigte der Versicherer jeweils durch Schreiben ein bis zwei Monate vor dem Erhöhungszeitpunkt an. Unser Mandat ließ die Schreiben durch unsere Kanzlei zunächst überprüfen und wehrte sich dann gegen die unzulässigen Beitragserhöhungen der SDK Süddeutsche Krankenversicherung.
Urteil wegen unzulässiger PKV-Beitragsanpassung: Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Verden hat in seinem Urteil bestätigt, dass Erhöhungen in verschiedenen Tarifen formell unwirksam sind und der Kläger nicht zur Zahlung der jeweiligen Erhöhungen verpflichtet war. Die Mitteilungsschreiben haben nicht den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG entsprochen. Grundsätzlich gilt, dass Versicherer Beitragserhöhungen plausibel und ausführlich begründen müssen; eine nur allgemeine formelhafte Mitteilung erfüllt die Voraussetzungen für eine wirksame Erhöhung nicht. Auch im aktuellen Fall hat die SDK die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. In den betreffenden Mitteilungsschreiben verweist sie lediglich darauf, dass das Ob und Wann einer Beitragsanpassung gesetzlich geregelt ist, führt aber weiter nichts dazu aus. Der Kläger konnte dem Schreiben nicht entnehmen, dass und inwiefern eine Überschreitung des Schwellenwertes festgestellt wurde, aus der sich eine Beitragserhöhung ergeben würde.
Die SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G. muss unserem Mandanten nun die zu viel gezahlten Erhöhungen komplett erstatten, zudem muss sie die Nutzungen, die sie aus den Prämienanteilen gezogen hat, herausgeben. Sämtliche unwirksamen Prämienanpassungen haben nach den Feststellungen des Gerichts auch Auswirkungen in die Zukunft, somit kann unser Mandant unmittelbar von diesem Urteil profitieren.
Kostenfreier Online-Check für Privatversicherte
Es gilt: Sind Beitragsanpassungen unwirksam, müssen Versicherer die bezahlten Beiträge des jeweiligen Tarifs zurückerstatten. Verbraucher*innen, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, sollten die Beitragserhöhungen prüfen lassen. Ist die PKV Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Zudem zahlen Betroffene im Erfolgsfall zukünftig wieder den Tarif, den Sie vor der unwirksamen Erhöhung bezahlt haben. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.
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