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Urteil ConTrust Energie-Fonds: Schadensersatz für geschädigte Anlegerin

Veröffentlicht von Christopher Kress am 04. September 2023

Urteil-Paragraphenzeichen-Richterhammer

Das Landgericht Tübingen hat in einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil Schadensersatzansprüche einer Anlegerin des geschlossenen Fonds ConTrust Energie-Fonds GmbH & Co. 2. KG bestätigt (Urteil vom 31.08.2023, Az. 7 O 15/22, noch nicht rechtskräftig). Die geschädigte Anlegerin kann ihre Beteiligung rückabwickeln: Sie erhält 15.000,- Euro nebst Zinsen Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche aus der Fondsbeteiligung.

Urteil ConTrust Energie-Fonds wegen Beratungsmängel

Unsere Mandantin hatte im Jahr 2012 eine Beteiligung an dem ConTrust Energie Fonds 2 in Höhe von 20.000,- Euro gezeichnet, tatsächlich aber nur 15.000,- Euro eingezahlt. Bei der Beratung durch einen Vermittler gab die spätere Klägerin an, dass sie keine Erfahrung mit geschlossenen Fonds habe und es ihr um Sicherheit und eine zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage gehe.

Das Landgericht Tübingen stellt in seinem Urteil klar, dass der Vermittler seine vertraglichen Beratungspflichten verletzt hat. Bei der empfohlenen Anlage, der Beteiligung an der ConTrust Energie Fonds GmbH & Co.2 KG, habe es sich um eine hochrisikoreiche unternehmerische Anlage gehandelt, die nicht den Vorgaben der sicherheitsorientierten Klägerin entsprochen habe. Indem der Anlagevermittler die Anlageziele der Klägerin nicht berücksichtigt hat, hat er gegen die Grundsätze der anleger- und anlagegerechten Beratung verstoßen. Er hätte die Fondsbeteiligung nicht zum Gegenstand des Verkaufsgesprächs machen und schließlich die Zeichnung des ConTrust Energie Fonds 2 nicht empfehlen dürfen.

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