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Urteil CTI Vario: Anlegerin erhält Schadensersatz und muss keine Zahlungen im Ratensparmodell mehr leisten

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 26. Juli 2024

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Eine Anlegerin des geschlossenen Fonds Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI Vario) erhält ihr bisher eingezahltes Geld zurück und muss künftig keine Raten im sogenannten Ratensparmodell mehr zahlen. Dies hat das Landgericht Osnabrück in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall entschieden (Urteil vom 24.07.2024, Az. 7 0 755/24, noch nicht rechtskräftig). Die ThomasLloyd Kapitalanlagen bereiten den Anlegerinnen und Anlegern seit Jahren Sorgen, da unter anderem Ausschüttungen seit längerer Zeit ausbleiben und sie immer wieder vertröstet werden. Statt der prognostizierten Erfolge weisen die Gesellschaften Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG in den viel zu spät veröffentlichten Jahresabschlüssen bis 2021 Jahresfehlbeträge in Millionenhöhe aus.

Urteil CTI Vario: Hintergrund zum Fall

Unsere Mandantin hatte sich im Oktober 2013 nach einem Vermittlungsgespräch an dem geschlossenen Infrastrukturfonds Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI Vario) in Höhe von 21.000,- Euro zzgl. Agio beteiligt. Der Beitritt erfolgte mittelbar über die Cleantech Treuvermögen GmbH als Treuhänderin und sah neben einer Einmalzahlung in Höhe von 4.515,- Euro monatliche Raten von je 75,25 Euro vor. Die erhoffte Rendite blieb jedoch aus und die Anlegerin fühlte sich nicht ausreichend über die Risiken und Nachteile der Beteiligung aufgeklärt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Cleantech Treuvermögen GmbH ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nachgekommen ist.

Gericht bestätigt Schadensersatzansprüche

Unsere Mandantin nahm die Cleantech Treuvermögen GmbH auf Schadensersatz aus Beraterhaftung in Anspruch. Sie machte geltend, nicht ordnungsgemäß über die hohen Risiken und die mangelnde Eignung der Anlage zur Altersvorsorge aufgeklärt worden zu sein. Insbesondere sei sie nicht auf die eingeschränkte Veräußerbarkeit der Anlage hingewiesen worden. Zudem sei die Beteiligung aufgrund der hohen Weichkosten von Anfang an mit erheblichen Verlusten behaftet gewesen.

Das Landgericht Osnabrück hat der Klägerin weitgehend Recht gegeben und festgestellt, dass die Beklagte ihre vorvertraglichen Aufklärungspflichten verletzt hat und die Anlegerin nicht vollständig und richtig über Fungibilität, Interessenkonflikte und Weichkosten der Anlage aufgeklärt worden ist. Die Cleantech Treuvermögen GmbH muss sich die im Zusammenhang mit der Zeichnung der Klägerin begangenen Pflichtverletzungen zurechnen lassen. Das Gericht verurteilte die Cleantech Treuvermögen GmbH zur Zahlung von 14.673,75 Euro sowie zur Freistellung von weiteren Verbindlichkeiten in Höhe von 7.901,25 Euro, jeweils Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligung.

ThomasLloyd Kapitalanlagen: Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Das Urteil gegen die Cleantech Treuvermögen GmbH setzt ein starkes Signal und stärkt den Anlegerschutz. Wir unterstützen Anleger*innen, die in ThomasLloyd Kapitalanlagen investiert haben, beim Ausstieg aus dem jeweiligen Fonds sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Fondsverantwortliche und/oder Anlageberater und -vermittler. Wir beraten und vertreten seit 25 Jahren bundesweit Fondsanleger*innen. Als eine der größten auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzleien in Deutschland verfügen wir über die größte Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung auf diesem Gebiet.

Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche können Sie unseren Fragebogen online ausfüllen. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie schriftlich. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

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