0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Urteil des LG Paderborn: PKV-Beitragsanpassungen der INTER Krankenversicherung

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 14. Juni 2024

Taschenrechner-Stift

Das Landgericht Paderborn hat in einem Fall der Rückforderung von PKV-Beitragserhöhungen die Unwirksamkeit der Erhöhungen im Tarif ZAK 2 festgestellt und die INTER Krankenversicherung AG zur Rückzahlung von rund 4.400,- Euro nebst Zinsen an unsere Mandantin verurteilt (Urteil vom 29.05.2024, Az. 4 O 222/22, noch nicht rechtskräftig).

Hintergrund des Rechtsstreits

Unsere Mandantin ist bei der INTER Krankenversicherung AG privat krankenversichert und klagte gegen den Versicherer wegen mehrerer Beitragserhöhungen, die sie für nicht ordnungsgemäß begründet hielt. Streitgegenstand waren die Erhöhungen der Monatsbeiträge in den Tarifen ZAK 2 und TMA 6/100. Die Beklagte hatte die Beiträge in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2021 erhöht. Diese Erhöhungen wurden von der Beklagten jeweils mit Zustimmung eines Treuhänders gemäß § 203 Abs. 2 VVG i.V.m. § 155 Abs. 3 VAG aufgrund veränderter Leistungsausgaben vorgenommen.

PKV-Beitragsanpassungen der INTER: Kernpunkte des Urteils

Das Landgericht Paderborn entschied zugunsten der Klägerin, dass die Beitragserhöhungen im Tarif ZAK 2 für die Jahre 2016, 2017 und 2018 unwirksam seien, da die Begründung der Erhöhungen nicht den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genüge. Diese Vorschrift verlangt, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer die für die Neufestsetzung oder Änderung der Beiträge maßgeblichen Gründe, insbesondere die geänderten Rechnungsgrundlagen, mitteilt.

Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte in ihren Informationsschreiben die Erhöhungen nur abstrakt begründet hatte, ohne konkret auf die Änderungen der maßgeblichen Rechnungsgrundlagen einzugehen. Es habe nicht ausgereicht, dass die Beklagte allgemein auf steigende Leistungsausgaben und eine veränderte Lebenserwartung hingewiesen habe. Vielmehr hätte sie im Einzelnen darlegen müssen, welche konkreten Veränderungen der Rechnungsgrundlagen zu der Beitragserhöhung geführt haben.

Aufgrund der festgestellten Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen wurde die INTER Krankenversicherung AG verurteilt, an die Klägerin 4.419,72 Euro nebst Zinsen zu zahlen.

Kostenfreie Ersteinschätzung zum Thema PKV-Beitragserhöhungen

Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, gegen intransparente und nicht ausreichend begründete Beitragserhöhungen vorzugehen. Versicherungsnehmer haben ein Recht darauf, nachvollziehbare und detaillierte Informationen über die Gründe der Beitragserhöhung zu erhalten. Ist dies nicht der Fall, besteht die Möglichkeit, die Unwirksamkeit der Erhöhungen gerichtlich feststellen zu lassen und zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern. Für weitere Fragen und rechtliche Unterstützung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei gerne zur Verfügung. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.

Zur kostenfeien Online-Ersteinschätzung

Sie haben weitere Fragen zum Urteil? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.

Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann