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Urteil des OLG Karlsruhe im Dieselskandal: VW-Kläger erhalten Neuwagen

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 27. Mai 2019

In der rechtlichen Auseinandersetzung im Dieselskandal um die Abgasmanipulation bei Volkswagen hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in drei Fällen entschieden, dass an die Dieselfahrer neue Modelle ihrer jeweiligen Fahrzeuge geliefert werden müssen. Damit setzte das Gericht den Anfang des Jahres ergangenen Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs um.

Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat durch Urteil vom 24.05.2019 (Az. 13 U 144/17, 13 U 167/17 und 13 U 16/18) in allen drei Fällen den Klagen von Käufern neuer Dieselfahrzeuge stattgegeben, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen waren. Die beklagten Autohäuser wurden zur Lieferung eines fabrikneuen, typengleichen Ersatzfahrzeuges aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des gekauften Fahrzeuges verurteilt.

Kläger müssen sich keinen Nutzungsersatz anrechnen lassen

Bei den Fahrzeugen handelt es sich um die VW-Modelle Touran und Sharan und einen Audi A3. Die in den Jahren 2009, 2011 und 2013 erworbenen Dieselautos sind mit Motoren des Typs EA 198 ausgestattet. Obwohl sie seitdem stets genutzt wurden, müssen sich die Kläger im aktuellen Urteil keinen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Die beklagten Autohäuser verwiesen zum einen darauf, dass die Nachlieferung eines Ersatzfahrzeuges unmöglich sei, weil das verkaufte Fahrzeug in der gleichen Art nicht mehr hergestellt werde. Zum anderen sei eine Nachlieferung unverhältnismäßig, da in der Zwischenzeit ein Software-Update zur Verfügung stehe, das die geltend gemachten Beanstandungen beseitigten könne. Das Gericht bewertete die Kosten für einen Neuwagen abzüglich des Erlöses für das zurückgegebene Auto als nicht unverhältnismäßig. Es stellte auf den Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens ab. Die Kläger machten ihre Rechte im Januar und August 2016 geltend – zu diesem Zeitpunkt stand den Autohäusern jedoch noch kein Software-Update zur Verfügung.

OLG Karlsruhe entscheidet im Dieselskandal zugunsten der Autofahrer

Die Richter entschieden somit zugunsten der Kläger: Bei Übergabe an die Käufer und zum Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens seien die die Fahrzeuge mit einem Sachmangel behaftet gewesen. Dass es sich bei einer unzulässigen Abschalteinrichtung im einen Sachmangel handelt, hatte der BGH zu Beginn des Jahres in einem sogenannten Hinweisbeschluss festgestellt. Mit dem Urteil des OLG Karlsruhe liegen nun die ersten Entscheidungen eines Oberlandesgerichts vor, nachdem sich der BGH zum Abgasskandal inhaltlich geäußert hatte. Auch wenn die im Prozess geltend gemachten Gewährleistungsansprüche gegenüber den Autohäusern Dieselfahrer wegen Verjährung nicht mehr geltend machen können, stärkt das Urteil die Rechte betroffenen Kunden im Abgasskandal. Denn die Rechtsprechung zum Vorliegen eines Sachmangels bei Fahrzeugen, die von der Abgasmanipulation betroffen sind, ist auf alle Konstellationen im Zusammengang mit dem Dieselskandal übertragbar.

Bis Ende des Jahres 2019 haben Besitzer von Dieselfahrzeugen aus dem VW-Konzern aber noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller anzumelden. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine kostenlose, zügige Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche im Dieselskandal.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann