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Urteil gegen DKV zur Unwirksamkeit von PKV-Prämienanpassungen

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 07. Mai 2024

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Das Amtsgericht Dortmund hat in einem aktuellen Urteil unserer Kanzlei die teilweise Unwirksamkeit von Beitragsanpassungen der DKV Deutsche Krankenversicherung AG festgestellt (Urteil vom 30.04.2024, Az. 416 C 5257/22, noch nicht rechtskräftig). In dem Urteil wurde entschieden, dass bestimmte Tariferhöhungen der DKV nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Unser Mandant erhält rund 3.300,- Euro nebst Zinsen zurück.

Hintergrund und Inhalt des Urteils

Unser Mandant war im Tarif „BestMed Komfort BM4/1“ und im Tarif „BM4/3“ versichert. Im Laufe der Jahre erhöhte die DKV die monatlichen Beiträge und berief sich dabei auf die gestiegenen Gesundheitskosten und die Weiterentwicklung der medizinischen Behandlungsmethoden. Unser Mandant klagte gegen die Beitragsanpassungen und machte geltend, dass die von der DKV vorgenommenen Beitragsanpassungen nicht den formellen Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügten und daher unwirksam seien.

Das Amtsgericht Dortmund stellte fest, dass die Erhöhungen für den Tarif BestMed Komfort BM4/1 in den Jahren 2016 und 2017 nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen entsprachen und unwirksam waren. Das Gericht verurteilte die DKV zur Zahlung von 3.279,30 Euro nebst Zinsen an den Kläger und stellte fest, dass die DKV zur Herausgabe der Nutzungen verpflichtet ist, die sie aus den unzulässig erhöhten Prämienanteilen gezogen hat.

Das Urteil zeigt, dass Versicherer ihre Prämienanpassungen umfassend und nachvollziehbar begründen müssen, um rechtmäßig zu sein. Aus der Begründung muss klar hervorgehen, welche Berechnungsgrundlagen zu den Anpassungen geführt haben und dass nicht eine freie Entscheidung des Versicherers oder das individuelle Verhalten des Versicherungsnehmers der Grund für die Erhöhung war.

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Die Entscheidung stärkt die Position der Versicherungsnehmer*innen: Sie haben das Recht, sich gegen intransparente und möglicherweise rechtswidrige Beitragsanpassungen zu wehren. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Erstattungsansprüche für Sie geltend machen sollen.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann