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Urteil gegen Generali wegen unzulässiger PKV-Beitragserhöhung

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 13. Dezember 2022

Urteil-Paragraphenzeichen-Richterhammer

Das Landgericht Verden hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren einem Versicherungsnehmer der Generali Deutschland Krankenversicherung AG die Rückforderung von zu Unrecht erhobenen PKV-Beiträgen zugesprochen (Urteil vom 30.11.2022, Az. 8 O 163/22, noch nicht rechtskräftig). Unser Mandant erhält Beiträge in Höhe von rund 2200,- Euro zzgl. Zinsen zurück und zahlt künftig wieder den vor der unwirksamen Erhöhung geltenden Beitrag.

Unser Mandant hatte seit dem 01.06.2001 eine private Krankenversicherung bei der Generali Deutschland Krankenversicherung AG. Eine Prüfung durch unsere Kanzlei ergab, dass Beitragsanpassungen bzw. -veränderungen in der Vergangenheit in dem Tarif KEH250 unwirksam sind. Daher forderte der Versicherungsnehmer auf dem Klageweg Beitragserhöhungen zurück.

Urteil gegen Generali: Beitragserhöhung nicht ausreichend begründet

Das Landgericht Verden bestätigte, dass die Beitragsanpassung im Tarif KEH250 zum 01.01.2019 in den Schreiben nicht ausreichend begründet sind. Nach Ansicht des Gerichts kann weder dem Anschreiben noch dem Informationsblatt mit ausreichender Sicherheit entnommen werden, dass die Prämienanpassung auf einer Schwellenwertüberschreitung bei den Versicherungsleistungen beruht.

Das Mitteilungsschreiben aus November 2018 entspricht nicht den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG. Darin heißt es unter anderem: „..Um Ihnen ihre versicherten Leistungen dauerhaft zur Verfügung zu stellen, müssen wir die Beiträge regelmäßig prüfen und den Kosten anpassen. Das ist gesetzlich so geregelt. … Alle Hintergründe der Beitragsanpassung haben wir für Sie im beigefügten Informationsblatt zusammengestellt. …”.

Nach dem von der Beklagtenseite vorgelegten Informationsblatt handelt es sich um eine Seite, in dem die gesetzlichen Grundlagen zitiert werden. Zum anderen heißt es auf Seite 1:

„Gesetzlich geregelt: jährliche Prüfung

Jedes Jahr prüfen wir neu, ob die tatsächlichen Ausgaben denen entsprechen, die der Beitragskalkulation zugrunde liegen. Wir gleichen dabei auch ab, ob sich die durchschnittlichen Lebenserwartungen geändert haben.

Wenn in einem Tarif die Ausgaben für Leistungen von den kalkulierten deutlich abweichen und diese Änderung nicht vorübergehend ist, müssen wir die Beiträge anpassen. Auch die Prüfung der Lebenserwartungen kann zu einer Beitragsänderung führen. Das ist gesetzlich so geregelt. In diesem Jahr ist der maßgebliche Grund für die Beitragsanpassung die Abweichung in den Leistungsausgaben. Ein unabhängiger Treuhänder prüft die Anpassung und genehmigt sie. Zusätzlich legen wir die Änderung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vor.“.

Im Ergebnis bestätigte das Landgericht Verden, dass die Erhöhungen zum 01.01.2019 unwirksam und der Kläger nicht zur Zahlung dieser Beträge verpflichtet war. Er erhält die unwirksamen Beitragserhöhungen zurück und zahlt künftig wieder den vor der unwirksamen Erhöhung geltenden Beitrag. Zudem muss die Generali Zinsen aus dem eingeklagten Betrag zahlen und die Nutzungen herausgeben, welche sie aus den unwirksam erhobenen Forderungen zog.

Unwirksame PKV-Beitragserhöhung: Kostenfreie Prüfung für Ihren Fall

Das aktuelle Urteil bestätigt erneut, dass Prämienerhöhungen dann unwirksam sind, wenn der Versicherer die maßgeblichen Gründe für eine Erhöhung nicht mitgeteilt hat, ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer diese nicht nachvollziehen oder nicht prüfen kann. Hier ist es wichtig, diese im Vorfeld genau zu prüfen, damit eruiert werden kann, ob sich eine Klage für Privatversicherte lohnt. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann