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Urteil gegen Gothaer Krankenversicherung AG wegen unwirksamer Beitragserhöhungen
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 29. September 2023
Das Landgericht München II hat die Gothaer Krankenversicherung AG zur Rückzahlung unwirksamer Beitragserhöhungen verurteilt (Urteil vom 15.09.2023, Az. 10 O 4527/22, noch nicht rechtskräftig).
Urteil gegen Gothaer Krankenversicherung: Darum ging es im Fall
Unser Mandant ist bei der Gothaer Krankenversicherung privat krankenversichert. Die Versicherung erhöhte mehrfach die monatlichen Beiträge in verschiedenen Tarifen unseres Mandanten. Nach Prüfung durch unsere Kanzlei verlangte er die gezahlten Beitragserhöhungen zurück. Das Gericht bestätigte teilweise, dass die Begründungsschreiben nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten und der Versicherte einen Anspruch auf Rückzahlung der entsprechenden Beitragserhöhungen hat.
Unwirksame PKV-Beitragserhöhung: Kostenfreie Prüfung für Ihren Fall
Die Entwicklung vor den Gerichten zeigt, dass es sich lohnt, eine Rückforderungsklage einzureichen, da die Begründungsschreiben oftmals unzureichend erfolgt sind. Es ist wichtig, die Beitragserhöhungen im Vorfeld genau zu prüfen, damit eruiert werden kann, ob sich eine Klage für Privatversicherte lohnt. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.
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