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Urteil gegen LVM Krankenversicherung: Landgericht Münster stärkt Verbraucherrechte im Versicherungsrecht

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 09. Februar 2024

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In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat das Landgericht Münster die LVM Krankenversicherungs-AG zur Rückzahlung von Beitragserhöhungen verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass die Beitragserhöhungen teilweise unwirksam waren und der Versicherungsnehmer nicht zur Zahlung verpflichtet war und die gezahlten Erhöhungen zurückfordern konnte (Urteil vom 11.01.2024, Az. 115 O 118/22, noch nicht rechtskräftig).

Urteil gegen LVM Krankenversicherung stärkt Transparenzpflicht bei Beitragserhöhungen

Das Urteil des Landgerichts Münster betrifft einen Rechtsstreit zwischen einem Versicherungsnehmer und der LVM Krankenversicherungs-AG über die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Die Klage richtet sich gegen mehrere Beitragserhöhungen in den Jahren 2014 bis 2021. Streitpunkt sind die Anforderungen an die Mitteilung von Beitragserhöhungen nach § 203 Abs. 5 VVG. Während das Landgericht Münster einige Beitragserhöhungen als formell ordnungsgemäß ansieht, hält es andere wegen fehlender Begründung für unwirksam. Konkret stellte das Gericht die Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen bis zum Jahr 2018 fest und verurteilte den Versicherer zur Zahlung von 486,48 € nebst Zinsen sowie zur Herausgabe von Nutzungen.

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