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Urteil gegen Mercedes Benz Bank: Widerruf Autokredit erfolgreich

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 15. Juli 2022

Schrift-Widerrufsrecht-und-Paragraphenzeichen

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren zum Widerruf Autokredit hat das Landgericht Stuttgart die Mercedes Benz Bank AG zur Zahlung eines Betrages in Höhe von rund 6.300,- Euro verurteilt (Urteil vom 23.06.2022, Az. 12 O 223/12, noch nicht rechtskräftig). Das Auto hatte unser Mandant anstelle der Zahlung der Schlussrate zurückgegeben. In der Widerrufsinformation fehlten ausreichenden Angaben zum Verzugszinssatz und zur Art und Weise seiner Anpassung. So waren der wirksame Widerruf des Autokredits und damit die Rückzahlung von Zins- und Tilgungsleistungen zweieinhalb Jahre nach Vertragsschluss möglich.

Darum ging es im Urteil gegen die Mercedes Benz Bank

Am 10.2.2017 schloss unser Mandant mit der Mercedes Benz Bank einen Darlehensvertrag zur Finanzierung Mercedes-Benz GLE 350 d 4 MATIC. Der Kaufpreis betrug EUR 77.400,00. Der Vertrag wurde durch ein Autohaus vermittelt. Der Nettodarlehensbetrag betrug 51.252,40 Euro, der Sollzinssatz 3,92 %. Letzter war für die gesamte Vertragslaufzeit von 36 Monaten festgeschrieben. Der Kläger hatte monatliche Raten in Höhe von EUR 435,64 sowie eine Schlussrate in Höhe von EUR 41.022,00 zu zahlen. Ab März 2017 zahlte der er die vereinbarten Darlehensraten. Am 08.10.2019 widerrief unser Mandant seine auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung. Die Bank wies den Widerruf mit Schreiben vom 14.10.2019 zurück. Anstelle der Zahlung der Schlussrate i. H. v. EUR 41.022,00 gab der Kläger das Fahrzeug im Februar 2020 im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum regulären Vertragsende an das Autohaus zurück. Diese beglich die Schlussrate gegenüber der Mercedes Benz Bank.

LG Stuttgart: Autokredit mit Mercedes Benz Bank erfolgreich widerrufen

Das Landgericht Stuttgart bestätigt in seinem Urteil, dass das Widerrufsrecht bei seiner Ausübung im Oktober 2019 noch möglich war. Denn die 14tägige Frist für den Widerruf wurde nicht in Gang gesetzt, da der Verbraucherdarlehensvertrag keine ausreichenden Angaben zum Verzugszinssatz und zur Art und Weise seiner Anpassung enthielt. Der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Verzugszinssatz hätte in Form eines konkreten Prozentsatzes angegeben werden müssen und nicht abstrakt als variabler Zinssatz.

Der Anspruch der Bank auf Herausgabe des Fahrzeugs ist mit dessen Veräußerung an die Verkäuferin – das Autohaus – erloschen. Denn der Kläger ist von der Pflicht zur Herausgabe befreit. Selbst wenn er noch in der Lage wäre, das Fahrzeug vom Autohaus oder einem Dritten zurück zu kaufen, wäre der damit verbundene Aufwand unverhältnismäßig.

Fazit: Der Fall zeigt, dass sich der Widerrufsjoker für unseren Mandaten gelohnt hat. Aufgrund von Fehlern in der Widerrufsinformation können viele Autokreditverträge noch heute wirksam widerrufen werden. Wir kennen die Fehler der Verträge der Mercedes-Benz Bank und prüfen Ihren Vertrag auf Wunsch kostenfrei.

Schnell und einfach zum erfolgreichen Widerruf: So gehen Sie vor

Prüfen Sie zunächst, ob Sie Ihren Kredit- oder Leasingvertrag nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben. Falls ja, haben Sie die Möglichkeit, die darin enthaltenen Widerrufsbelehrungen auf mögliche Fehler kostenfrei durch unsere Kanzlei überprüfen zu lassen.

Im Rahmen unserer kostenfreien Prüfung zeigen wir Ihnen zunächst auf, ob eine Widerrufsmöglichkeit noch besteht. Weiterhin ist inbegriffen, dass wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung machen und wenn Sie möchten, sogar den Widerruf für Sie erklären, so dass wir für Sie den kompletten Schriftverkehr sowohl mit der Versicherung als auch mit der Bank übernehmen. Natürlich werden Sie dabei über jeden Schritt durch uns auf dem Laufenden gehalten.

Sie erhalten innerhalb weniger Tage unser schriftliches Prüfungsergebnis. Nachdem wir Ihren Vertrag geprüft und Ihnen das weitere Vorgehen erklärt haben, entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen möchten. Das Vorgehen bis dahin ist für Sie völlig kostenfrei.

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  • Kostenlose Einschätzung Ihrer Erfolgschancen
  • Kostenlose Beratung darüber hinaus zu Schadensersatzansprüchen des Autokaufs und zur Verjährung
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  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung, außergerichtlich und vor Gericht
  • Empfohlene Kanzlei „Widerruf Autokredit“ von Finanztip
  • Gelistete Kanzlei „Widerruf Autokredit“ von Stiftung Warentest

Über unsere Arbeit zum Thema Widerruf Autokredit hat zuletzt unter anderem das Handelsblatt berichtet und sowohl Stiftung Warentest als auch das Verbraucherportal Finanztip listen uns als empfohlene Fachkanzlei für diesen Bereich.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann