0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Urteil gegen S-Kreditpartner – Widerruf Autokredit bleibt verbraucherfreundlich

Veröffentlicht von Christopher Kress am 14. Januar 2020

Spielzeugauto-auf-gestapelten-Münzen

Das Landgericht Berlin hat die S-Kreditpartner GmbH, ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe für Fahrzeug- und Verbraucherdarlehen, erneut mit Urteil vom 09.12.2019 (Az. 37 O 181/19) zur Rückabwicklung eines Autokreditvertrages verpflichtet. In der Widerrufsinformation fehlt ein Hinweis auf den mit dem Darlehensvertrag verbundenen Kaufvertrag. Daher war ein wirksamer Widerruf Autokredit fast ein Jahr nach Vertragsschluss möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Urteil gegen S-Kreditpartner: Der Sachverhalt zum Urteil des LG Berlin

Der Kläger hatte im Dezember 2017 einen Darlehensvertrag für den Kauf eines VW Golf bei der S-Kreditpartner GmbH geschlossen. Etwa ein Jahr später erklärte er den Widerruf, weil die 14-tägige Widerrufsfrist aufgrund einer mangelhaften Widerrufsbelehrung nicht zu laufen begonnen habe. Das Gericht gab dem Kläger Recht. Die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung waren bei Vertragsschluss nicht erfüllt und wurden auch später nicht nachgeholt.

Widerruf Autokredit: Grundsätzlich können Verbraucher einen Kreditvertrag nur innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags widerrufen. Das gilt jedoch nicht, wenn die Banken Verbraucher fehlerhaft oder nur unzureichend über die Widerrufsmöglichkeit belehrt haben. In diesen Fällen beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen und den Kunden steht ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht zu.

Im vorliegenden Fall liegt der Fehler der gegenständlichen Darlehensbedingungen liegt darin, dass sich in der verwendeten Widerrufsinformation kein Hinweis zu den Widerrufsfolgen des zeitgleich abgeschlossenen Kaufvertrags findet. Ein solcher Hinweis ist jedoch eine notwendige Pflichtangabe nach Art. 247 § 12 Abs. 1 Nummer 2 lit. b.) EGBGB. Ein Verbraucher muss auch darüber aufgeklärt werden, dass es sich bei dem Fahrzeugkaufvertrag um einen mit dem Darlehensvertrag verbundenen Vertrag im Sinne des § 358 BGB handelt. Denn in der Folge ist er bei Widerruf seiner auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärung auch nicht mehr an den zeitgleich abgeschlossenen Kaufvertrag gebunden.

Dem Lauf der Widerrufsfrist stand es nach Auffassung des Landgerichts Berlin damit entgegen, dass in der Widerrufsinformation nicht hinreichend auf den verbundenen Kaufvertrag und den etwaigen Widerruf dieses Vertrages und die Folgen hingewiesen worden ist.

In der Rechtsfolge erhält der Kläger seine bezahlten monatlichen Raten nach Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs an die Beklagte zurück. Eine Nutzungsentschädigung wurde vom LG Berlin nicht in Abzug gebracht.

Fazit zum Urteil: Landgericht Berlin stärkt Verbraucherrechte

Mit dem Urteil gegen S-Kreditpartner hat sich die 37. Zivilkammer des Landgerichts Berlin gegenüber der jüngsten „verbraucherfeindlichen“ Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abgegrenzt und ließ sich nicht davon abhalten, die S-Kreditpartner GmbH aufgrund Falschangaben über den verbundenen Fahrzeugkaufvertrag zu verurteilen.

Erst im November 2019 hatte der BGH die Revisionen von Verbrauchern in zwei Fällen zurückgewiesen und entschieden, dass die beiden Autokäufer ihre Autokredite nicht Jahre nach Abschluss des Vertragsschluss widerrufen können. Jedoch hat der BGH lediglich über einzelne, in diesen Einzelfällen monierten und die Verträgen der BMW Bank und der Ford Bank betreffende Fehler entschieden.

Widerruf Autokredit: Kostenlose Ersteinschätzung vom Rechtsanwalt

Verbraucher, die einen Autofinanzierungsvertrag später als 10. Juni 2010 abgeschlossen haben, können die Widerrufsbelehrungen auf mögliche Fehler kostenfrei durch unsere Kanzlei überprüfen lassen. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung nutzen Sie unser Onlineformular.

Online-Formular

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket beim Widerruf eines Autokreditvertrages

  • Kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen des Widerrufs
  • Kostenlose Beratung darüber hinaus zu Schadensersatzansprüchen des Autokaufs und der Verjährung
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit 25 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung, außergerichtlich und vor Gericht
  • Empfohlene Kanzlei „Widerruf Autokredit“ von Finanztip
  • Gelistete Kanzlei „Widerruf Autokredit“ von Stiftung Warentest

Sie haben Fragen zum Urteil gegen S-Kreditpartner? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Kontaktformular