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Urteil gegen Tipico: Spieler erhält rund 35.000,- Euro zurück

Veröffentlicht von David Philips-Kontopoulos am 29. Juli 2024

Entscheidung-Richterhammer

Das Landgericht Bayreuth hat einem Spieler die Erstattung von Verlusten aus Online-Casinospielen und Online-Sportwetten in Höhe von insgesamt rund 35.000,- Euro zugesprochen (Urteil vom 08.07.2024, Az. 41 O 594/22, noch nicht rechtskräftig). Das Urteil erging gegen zwei Tipico Gesellschaften, die ohne eine für Deutschland gültige Lizenz Casinospiele bzw. Sportwetten angeboten hatten.

Urteil gegen Tipico: Darum ging es

Unser Mandant verlangte die Erstattung von Verlusten, die er im Zusammenhang mit der Teilnahme an Online-Sportwetten und -Glücksspielen auf den Websites von Tipico in den Jahren 2013 bis 2020 erlitten hatte. Bei den von Tipico angebotenen Online-Casinospielen hatte er 17.587,79 Euro und bei den Online-Sportwetten 18.228,20 Euro verloren. Das Online-Angebot von Tipico war in diesem Zeitraum in Deutschland nicht konzessioniert, was die Grundlage für die Rückforderungsansprüche bildete.

Das Landgericht Bayreuth bestätigte, dass das Angebot in Deutschland nicht rechtmäßig war. Es erklärte die Verträge wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) 2011 für nichtig. Diese Vorschrift verbietet das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ohne entsprechende Erlaubnis. Die Beklagten verfügten im fraglichen Zeitraum nicht über eine solche Erlaubnis, was zur Nichtigkeit der Verträge führte. Das Gericht betonte, dass es sich bei dem Verbot des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 GlüStV um ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB handelt. Das bedeutet, dass Rechtsgeschäfte, die gegen dieses Gesetz verstoßen, nichtig sind. Das Verbot dient der Suchtprävention und Suchtbekämpfung, dem Spieler- und Jugendschutz sowie der Kriminalprävention und der Abwehr von Gefahren für die Integrität des Sports. Die Nichtigkeit der Verträge sei daher im Sinne des Gesetzeszwecks gerechtfertigt.

Das Gericht wies zudem die von Tipico geltend gemachte Gerichtsstandsvereinbarung zurück. Diese Vereinbarung, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten enthalten war, sollte maltesisches Recht und maltesische Gerichte für zuständig erklären. Das Landgericht Bayreuth erklärte diese Vereinbarung jedoch für unzulässig, da sie gegen Art. 19 EuGVVO verstoße. Nach Art. 19 EuGVVO kann von den Zuständigkeitsregeln in Verbrauchersachen in bestimmten Fällen abgewichen werden. Keine dieser Voraussetzungen war im vorliegenden Fall erfüllt.

Im Ergebnis hat die Tipico Games Ltd dem Kläger Verluste aus Casinospielen in Höhe von 17.587,79 Euro nebst Zinsen und die Tipico CO Ltd Verluste aus Online-Sportwetten in Höhe von 18.228,20 Euro nebst Zinsen zu ersetzen.

Rückerstattung verlorener Einsätze: Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Das Urteil des Landgerichts Bayreuth stellt klar, dass Anbieter von Online-Glücksspielen ohne deutsche Lizenz verpflichtet sind, verlorene Beträge an Verbraucher zurückzuzahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter vom Ausland aus operiert. Das Gericht bestätigte zudem die Unwirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen, die den Verbraucherschutz aushöhlen.

Für Spieler*innen bedeutet dies, dass sie bei der Teilnahme an illegalen Online-Glücksspielen ihre Einsätze zurückfordern können, sofern ihnen die Illegalität nicht bewusst war. Wichtig ist dabei die Unterstützung durch eine erfahrene und spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Wir unterstützen Betroffene bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie entsprechende Rückforderungsansprüche geltend machen können, empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen und unverbindlichen Online-Check. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten, Ihr Geld zurückzubekommen.

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David Philips-Kontopoulos

Autor

David Philips-Kontopoulos, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann