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Urteil P&R Schadensersatz – Landgericht Stuttgart verurteilt Vermittler

Veröffentlicht von Christopher Kress am 27. Dezember 2019

Die P&R-Pleite ist einer der größten Anlageskandale in Deutschland. Im Frühjahr 2018 meldete P&R Container die Insolvenz für drei Gesellschaften an, kurz darauf folgten zwei weitere deutsche Gesellschaften der P&R Gruppe. Das Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften läuft. P&R Schadensersatz: Anders als viele bei P&R involvierte Anwälte, empfehlen wir neben der Sicherung der Ansprüche im Insolvenzverfahren auch die Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Bereits im Frühjahr 2019 verurteilte das Landgericht Erfurt erstmals einen Anlagevermittler zum Schadensersatz. Auch das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 27.11.2019 (Az. 21 O 302/19) verbraucherfreundlich entschieden und einen Anlagevermittler zum Schadensersatz verurteilt.

LG Stuttgart: Ursprüngliche Beratung wirkt bei Folgeverträgen fort

Die Anlegerin hatte erstmals im Jahre 2003 P&R-Container über den Vermittler gekauft. Bei diesem ersten Kauf im Jahr 2003 fand die maßgebliche Beratung statt. In den Folgejahren bis 2017 wurden insgesamt weitere zehn Kauf- und Verwaltungsverträge unter Einschaltung des Vermittlers abgeschlossen. Bei Abschluss dieser Folgeverträge wurde meistens nur telefoniert.

Das Landgericht Stuttgart nimmt im Fall der Anlegerin einen Auskunftsvertrag zwischen Vermittler und Kunde an. Das Gericht geht davon aus, dass sich die ursprünglich fehlerhafte Auskunft im Erstgespräch fortwirkt, sich also auf die nachfolgenden Zeichnungen auswirkt. Das Gericht führt in seiner Entscheidung aus: „Soweit der Beklagte daher im Jahr 2003 noch nicht vollständige und richtige Auskunft über das Anlageprodukt gegeben hatte, wirkte diese fehlerhafte Aufklärung fort, da die Klägerin nach wie vor aufgrund der Angaben des Beklagten und dem Vertrauen in seine Sachkunde auch die weiteren Anlagen zeichnete.“

Die ursprüngliche Beratung im Jahr 2003 durch den Vermittler war gänzlich unzureichend, da nicht über wesentliche Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt wurde. Insbesondere das Totalverlustrisiko der P&R-Kapitalanlagen hat der Vermittler unerwähnt gelassen. Das Gericht führt dazu aus: „So hätte der Beklagte vielmehr vollständig darüber aufklären müssen, dass im Falle des Ausfalls der -Gesellschaften, zu dem es aus ganz unterschiedlichen, nicht unbedingt bei Abschluss der Verträge vorhersehbaren Gründen kommen konnte (z. B. Einbruch der Containerfrachtgeschäfte, vergebliche Suche nach Mietern), den Anlegern ganz erhebliche negative wirtschaftliche Folgen drohen. Denn so bestand hinsichtlich der vorliegenden Anlage das Risiko des Totalverlustes.“

Urteil P&R Schadensersatz: Das Ergebnis der aktuellen Entscheidung

Im Ergebnis erhält die Anlegerin ihr eingesetztes Kapital zzgl. Zinsen zurück. Besonders positiv im laufenden Insolvenzverfahren: der Vermittler muss die Anlegerin auch von möglichen Rückforderungen, insbesondere bezüglich der erhaltenen Ausschüttungen (Mieteinnahmen) und Nachhaftungsansprüche seitens des Insolvenzverwalters und weiteren Dritten, freistellen.

Das Urteil ist aus Anlegersicht in mehrfacher Hinsicht sehr gut. Zum einen postuliert es eine Aufklärungspflicht über das Totalverlustrisiko und grenzt gut hinsichtlich der Rechtsprechung des BGH zu geschlossenen Immobilienfonds ab. Denn bei Containern steht eben kein vergleichbarer Sachwert, wie es bei Immobilien der Fall ist, gegenüber. Auch bei einem Auskunftsvertrag muss über das Totalverlustrisiko aufgeklärt werden.
Zum anderen ist das Urteil bezüglich des Fortwirkens des Ursprungsgesprächs auf die Folgezeichnungen bemerkenswert. Der Vermittler hätte bei den Folgezeichnungen die ursprünglichen Aussagen korrigieren müssen, was er aber offensichtlich nicht getan hat.

Weitere Entscheidungen zugunsten geschädigter P&R-Anleger

Geschädigte P&R-Anleger, die Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen, erhalten immer mehr Rückenwind durch die Entscheidungen der Gerichte. Ein weiteres Urteil zugunsten eines geschädigten P&R Anlegers hat das Landgericht München II gefällt. Es verurteilte den Geschäftsführer, der bis zur Insolvenz die Geschäfte der P&R-Gruppe geführt hat, zur Zahlung von Schadensersatz an drei Anleger, die in den Jahren 2017 und 2018 Container im Wert von rund 35.000 Euro erworben hatten. Auch die Witwe und Alleinerbin des vorherigen Geschäftsführers wurde in verschiedenen Verfahren vom Landgericht München I zum Schadenersatz von insgesamt knapp 100.000 Euro verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Es ist möglich und auch notwendig, die Ansprüche der Anleger in alle Richtungen gleichzeitig zu verfolgen. Schadensersatzansprüche gegen Vermittler, die ihre obliegenden Auskunftspflichten verletzt haben, sind daher aktuell noch mit guten Chancen durchsetzbar. Auch sind solche Ansprüche derzeit noch nicht verjährt. Beide Vorgehen – Schadensersatz und Insolvenzverfahren – schließen sich gegenseitig nicht aus und sind parallel durchzuführen. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung.

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