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Urteil zu Mercedes-Benz GLK 200 CDI im Abgasskandal

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 10. Mai 2022

Mercedes-Fahrer-Hände-am-Lenkrad

Unsere Kanzlei hat bereits einige Urteile gegen Automobilhersteller im Dieselskandal gewonnen, die manipulierte Autos an Kunden in Deutschland und der Welt verkauften. Aktuell wurde die Mercedes-Benz Group AG erneut vom Landgericht Stuttgart zum Schadenersatz und Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 200 verurteilt (Urteil vom 06.05.2022, Az. 17 O 826/21, noch nicht rechtskräftig). Der Mercedesfahrer bekommt rund 18.500,- Euro zugesprochen und kann das Auto zurückgeben.

Urteil zu Mercedes-Benz GLK 200 CDI: Darum ging es

Unser Mandant hatte das Fahrzeug als Neuwagen im März 2015 gekauft. In dem GLK 200 CDI sind ein Motor des Typs OM651 und ein Adblue-System verbaut, das Auto hat die Abgasnorm Euro 5. Für das Fahrzeug gab es einen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das Aufspielen des zur Beseitigung der illegalen Abschalteinrichtung freigegebenen Software-Updates ist für das juristische Vorgehen jedoch unerheblich. Ansprüche gegen den Hersteller werden durch diese Art der Aufrüstung nicht beeinträchtigt. Denn auch wenn es offiziell behördlich freigegeben war, ist die Schädigung des Klägers bereits mit dem Kauf des manipulierten Autos realisiert. Nach Ansicht des LG Stuttgart ist das Inverkehrbringen eines derartigen Fahrzeugs als konkludente Täuschung zu werten: Bereits mit dem Abschluss des Kaufvertrages ist ein Schaden entstanden. Das Gericht in Stuttgart weist darauf hin, dass die Genehmigung für das Fahrzeug jederzeit widerrufen werden kann und sieht die Gefahr einer konkreten Stilllegung. Hierdurch gibt es einen enormen Wertverlust des Fahrzeugs.

Im Verfahren wies unsere Kanzlei darauf hin, dass der streitgegenständliche GLK 200 im Normalbetrieb die gesetzlichen Grenzwerte für den Ausstoß an giftigem Stickoxid nicht einhält. Es wurde auch gerügt, dass das Abgasreinigungssystem lediglich im Temperaturbereich zwischen 20° und 30° einhält, um damit den Testzyklus zu hintergehen. So fiel die Manipulation der zuständigen Behörde nicht auf. Auch die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung ist unserer nach Meinung nur unter Prüfstandsbedingungen aktiviert. Dieser Vortrag reichte dem Gericht aus, dem Kläger Schadenersatz im Abgasskandal zuzusprechen.

Das Kernargument für das Gericht war, dass aufgrund des Rückrufbescheids konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Daimler die Behörden getäuscht hat. Die vom Autobauer im Verfahren vorgelegten Bescheide, waren nicht vollständig. Die entscheidenden Stellen waren nicht zu sehen, sodass das Gericht im Rahmen der sekundären Darlegungslast davon ausgehen musste, dass Mercedes das Fahrzeug tatsächlich manipuliert hat.

Für die 17. Zivilkammer am Landgericht Stuttgart steht fest, dass der Vorstand alle Käufer des betroffenen Autos getäuscht und geschädigt hat. Das war als besonders verwerflich anzusehen. Daraus ergibt sich ein Schadenersatzanspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung.

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