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Urteil zu Sportwetten: Spielerin erhält Verluste erstattet
Veröffentlicht von Alexander Weigert am 12. Dezember 2022
In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Köln bestätigt, dass unsere Mandantin Verluste in Höhe von knapp 14.000,- Euro erstattet bekommt (Versäumnisurteil vom 25.11.2022, Az. 27 O 102/212, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht äußert sich auch explizit zur Einordung von Sportwetten als öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 3 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrages. Die Anbieterin der Sportwetten, die Brivio Limited, verfügte über keine für Deutschland gültige Lizenz.
Urteil zu Sportwetten: Keine für Deutschland gültige Lizenz
Unsere Mandantin hatte unter anderem über die deutschsprachige Website vulcanvegas.com in den Jahren 2020 bis 2022 an Sportwetten teilgenommen und rund 14.000,- Verluste zu verzeichnen. Die Wetten wurden über die Betreiberin Brivio Limited mit Sitz auf Zypern angeboten. Über eine für Deutschland gültige Konzession verfügte die Anbieterin nicht. Nach Prüfung durch unsere Kanzlei entschloss sich die Spielerin, auf dem Klageweg die verspielten Beträge zurückzufordern.
Das Landgericht Köln bestätigte den Verstoß gegen den Glückspielstaatsvertrag von 2012, weil die Brivio Limited über keine gültige Lizenz verfügte. In diesem Zusammenhang stellte das Gericht klar, dass es sich bei den im Internet angebotenen Sportwetten um öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 3 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrages von 2012 handelt. Gem. § 4 Abs. 5 GlüStV 2012 wäre dies erlaubt, wenn eine gültige Konzession vorliegt. Dies war jedoch nicht der Fall. Damit erfolgten die Zahlungen der Klägerin ohne Rechtsgrund. Das LG Köln verurteilte die Brivio Limited zur Rückzahlung der Verluste. Darüber hinaus muss sie die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil erging als Versäumnisurteil, weil sich die beklagte Brivio Limited nicht vor Gericht gegen die Klage verteidigte.
Seit 1. Juli 2021 gelten die Regeln des neuen Glückspielstaatsvertrages. Die Änderungen gelten aber nicht rückwirkend. Zudem waren die Angebote in der Folgezeit nicht automatisch legal, vielmehr können die Anbieter*innen eine Lizenz für Deutschland beantragen, deren Vorliegen zunächst geprüft werden muss. Für die Zeit nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages ist die Rückforderung von Verlusten aus Online Glücksspiel weiterhin möglich, wenn Anbieter über keine gültige Lizenz verfügen oder sich nicht an die Auflagen des Glücksspielstaatsvertrages halten.
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