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Urteil zum Debi Select classic Fonds 2: Schadensersatz und Rückabwicklung

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 14. Dezember 2022

Entscheidung-Richterhammer

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Landshut die Debi Select Beteiligungstreuhand GmbH zum Schadensersatz und zur Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt (Versäumnisurteil vom 08.11.2022, Az. 24 O 2109/21). Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil zum Debi Select classic Fonds 2

Unsere Kanzlei hat erneut ein Urteil zugunsten einer Anlegerin des geschlossenen Fonds Debi Select classic Fonds 2 GmbH & Co. KG erstritten. Die Debi Select Gruppe betätigt sich im Bereich des sogenannten Spezial-Factorings. Factoring bezeichnet ein Finanzierungssystem, bei dem ein Finanzierungsinstitut die Forderung eines Vertragspartners ankauft. Unsere Mandantin zeichnete im November 2010 Anteile an diesem Fonds in Höhe von EUR 5.000,00 zuzüglich 5 % Agio. Von Anlageberatern wurden die Debi Select Fonds oftmals als sicher, nicht spekulative Anlage  angepriesen. So auch im Fall unserer Mandantin, die eine als Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage als Anlageziel angeben hatte. Insgesamt hatte sie Ausschüttungen in Höhe von 1000,- Euro erhalten. Nach Prüfung durch unsere Kanzlei machte sie Schadensersatzansprüche wegen Beraterhaftung und Prospekthaftung geltend. Das Landgericht Landshut sprach der Klägerin Schadensersatz in Höhe von 4250,- Euro und einen entgangenen Gewinn in Höhe von 1155,- Euro jeweils zzgl. Zinsen zu. Das Urteil erging als Versäumnisurteil, da sich die Beklagte nicht vor Gericht verteidigt hatte.

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